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Anspruchsvollere Profile, höhere Anforderungen: Aufseher sind jetzt noch einmal mehr gefordert.

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Die vergangenen Monate haben uns klar vor Augen geführt, dass einige Paradigmen der Unternehmensführung zu hinterfragen oder gar neu zu interpretieren sind. Derzeit ist der Druck aufs Management enorm, nicht nur in der unmittelbaren Bewältigung der Krise, vor allem auch in der Post-Crisis-Strategie sind bereits jetzt grundlegende Veränderungen absehbar: Bisher bewährte Geschäftsmodelle sowie etablierte Arbeitsprozesse stehen zur Disposition. Und das, während das Management im kritischen Tagesgeschäft – teils wie nie zuvor – gefordert ist und um Schadensbegrenzung ringt.

Diese neue Dynamik zieht zunehmenden Zeitaufwand für den Aufsichtsrat nach sich und fordert auch zusätzliche Verantwortung und Fähigkeiten: Dem Gesetz folgend, orientiert sich die Intensität der Überwachungspflicht an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und kann über die Hauptfunktion der Aufsicht hinaus unterstützenden wie auch gestaltenden Charakter entwickeln. Das stellt auch die Expertise einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf den Prüfstand, birgt aber auch interessante Potenziale für das Unternehmen in sich. Sofern dies in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt, können hierdurch nicht nur beträchtliche Entlastung geschaffen, sondern vor allem auch bisher nicht genützte Fähigkeiten zum Einsatz kommen: Die Einbeziehung besonderer Expertise, langjähriger Erfahrung und Weitsicht oder tragfähiger Netzwerke einzelner Aufsichtsräte kann neue Perspektiven eröffnen. Um am zuletzt Genannten anzuknüpfen, ist es hilfreich, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrates sich hier nachhaltig einbringen können, etwa bei Anbahnung strategischer Partnerschaften oder hinsichtlich der Einführung bei potenziellen Investoren oder der Vertretung konkreter Anliegen gegenüber politischen Stakeholdern einbringen.

Spezialwissen und Kontakte

Die Notwendigkeit rascher Umstellung betrifft nahezu alle Branchen: Open-Space-Office wird durch Homeoffice, die Besprechung durch virtuelle Meetings ersetzt, Ausbildung und Trainings, Kundenberatung und -information über digitale Medien abgewickelt. Darüber hinaus gilt es, Businessmodelle der Zukunft in Mindestzeit umzusetzen. Dies erfordert große technische Investitionen, teure Sicherheitsmaßnahmen und umfangreiche Umstrukturierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Aufsichtsräte mit entsprechenden Erfahrungen, Spezialwissen und Kontakten sind gefordert und gefragt. Künftig sollte diese Kompetenz unbedingt durch ein oder mehrere Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein.

Gerade in Phasen von Veränderungsprozessen und damit verbundenen, teils einschneidenden Maßnahmen, die seitens des Managements zu setzen sind, empfiehlt sich eine Begleitung durch den Aufsichtsrat, um die Kommunikation nach innen wie nach außen aktiv mitzutragen. Es geht darum, objektivierend zu wirken, die Notwendigkeit von Veränderungen verständlich zu machen und das Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens zu stärken.

Neue Vergütungsanforderungen

Stärkerer Kostenfokus, veränderte Liquiditätssituation und die häufig notwendige Beschleunigung begonnener Transformation stellen eine große Herausforderung für Finanz- und Personalbereiche dar. Damit wird auch in Aufsichtsräten einschlägiges Wissen benötigt. Auch hinsichtlich der Vergütungsexpertise ist der Aufsichtsrat nach dem Aktienrechtsänderungsgesetz künftig zunehmend gefordert.

Damit werden dem Aufsichtsrat auch weitere Aufgaben und Pflichten mit Blick auf die Vergütung des Vorstandes zugewiesen. Er muss eine Vergütungspolitik aufstellen – also Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes definieren – und diese mindestens alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen. Außerdem muss er zusammen mit dem Vorstand jährlich einen Vergütungsbericht erstellen und ebenfalls der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen. Bei diesem sensiblen Thema bedarf es nicht nur einer Vergütungsexpertise im Aufsichtsratsgremium, sondern auch Erfahrung, es sicher zu navigieren.

Wenn das Profil anspruchsvoller wird, die Anforderungen steigen, dann stellt sich auch die Frage der Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder, und zwar erstens bezüglich der Höhe und zweitens bezüglich der Ausgestaltung. Im Wiener Leitindex ATX besteht die Vergütung des Aufsichtsrates nahezu ausschließlich aus fester Vergütung – eine variable Komponente ist aus diversen Gründen kaum vertreten. Es könnte auch die Einführung von Aktienhaltevorschriften überlegt werden – auch als SOGs (Share Ownership Guidelines) bekannt. Zum Beispiel sind 25 Prozent der Brutto-Aufsichtsratsvergütung (etwa die Hälfte des Nettobetrages) für den Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden und diese dauerhaft zu halten. Zumindest bis zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat. (26.5.2020)