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Wien – Am 22. Juni beginnt in Österreich die Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren. Dabei handelt es sich um "Asyl europagerecht umsetzen", "EURATOM-Ausstieg Österreichs", "Smoke – JA", "Smoke – NEIN" und um das "Klimavolksbegehren". Unterschrieben werden kann eine Woche lang bis 29 Juni.

Zur Einleitung wurden für die fünf Volksbegehren bereits mehr als die nötigen 8.400 Unterstützungserklärungen gesammelt, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Unterstützungserklärungen aus dieser Phase werden angerechnet, eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht möglich. Wer bisher nicht unterschrieben hat, kann die Volksbegehren von 22. bis 29. Juni unterstützen – entweder online mit Handysignatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in einem Eintragungslokal in jeder beliebigen Gemeinde.

Wahlberechtigte dürfen unterschreiben

Insgesamt sind circa 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraums (29. Juni) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahrs, kein Ausschluss) und zum Stichtag des Volksbegehrens (25. Mai) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für ein Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern das Callcenter des Innenministeriums zur Verfügung, teilte das Ressort mit. Zu erreichen ist es unter der Nummer 0800 20 22 20. (APA, 12.6.2020)