Ab 2022 darf in Deutschland auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen nicht mehr für Zigaretten geworben werden.

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Ab 2021 darf in deutschen Kinofilmen für unter 18-Jährige nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden. Das beschloss der deutsche Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag.

Außerdem ist das Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt.

Werbeverbot auf Außenflächen

Ab 2022 kommt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen dazu – vorerst für herkömmliche Tabakprodukte. Tabakerhitzer dürfen ab 2023 nicht mehr außen werben. Ein Jahr später ist dann auch Außenwerbung für E-Zigaretten verboten.

Deutschland ist das einzige Land in der EU, das noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubte. Dem Werbeverbot gingen jahrelange Diskussionen voraus. Damit der Beschluss des Bundestags fix wird, braucht es noch die Zustimmung des Bundesrats. (red, 3.7.2020)