Die Freisprüche für vie (ehemalige) Spitzenbeamte des Innenministeriums sind nicht rechtskräftig geworden.

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Wien – Am vorigen Donnerstag wurden alle vier Angeklagten in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds am Wiener Straflandesgericht freigesprochen, es war um den Vorwurf der Untreue gegangen. Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig, denn: Die WKStA hat nun Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt. Das hat eine Sprecherin der Behörde am Dienstag auf Anfrage des STANDARD mitgeteilt.

Angeklagt sind in der Causa der ehemalige Geschäftsführer des Fonds und drei Sektionschefs des Innenministeriums, die drei haben gemeinsam das Kuratorium gebildet. Sie waren im Zweifel von allen Vorwürfen freigesprochen worden und hatten diese auch stets zurückgewiesen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Untreue-Vorwurf

Die Anklage wirft den hohen Beamten (einer von ihnen ist in Ruhestand) vor, 1,1 Millionen Euro aus dem Fonds zweckwidrig ausgegeben zu haben, indem sie zum Beispiel den Bau einer Kirche in Aspern oder den Kauf einer Liegenschaft für ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber in Eberau im Burgenland unterstützt zu haben.

Laut Anklage entsprach das nicht dem Zweck des Fonds, der 1857 von Kaiser Franz Joseph zur Errichtung der Wiener Ringstraße errichtet worden war und 2017 aufgelöst wurde. Die Angeklagten sagten vor dem Straflandesgericht Wien aus, in Einklang mit der jeweils geltenden Satzung und mit Billigung des jeweiligen Ressortchefs gehandelt zu haben. Zudem haben sich die Ex-Kuratoriumsmitglieder auf die frühere Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) berufen, die gemäß ihren Aussagen mit dem Fondsvermögen "breit Gutes tun wollte".

"Keine Schutzbehauptung"

Der Richtersenat kam laut seiner Vorsitzenden Claudia Moravec-Loidolt zu dem Schluss, dass die Verantwortung der Angeklagten, die Ende 2006 verstorbene Innenministerin habe auf die Auflösung des Fonds und die Verwendung der Mittel für karitative und soziale Zwecke gedrängt, "keine Schutzbehauptung" gewesen sei. Den Wunsch habe es tatsächlich gegeben, sagte die Richterin mit Bezug auf Zeugenaussagen.

Nun ist der OGH am Zug. (gra, 7.7.2020)