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Constantin Film hat Youtube geklagt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss. Hintergrund ist eine Klage der Filmverwertungsgesellschaft Constantin auf umfassende Auskünfte.
Der mit dem Fall befasste deutsche Bundesgerichtshof (BGH) rief den EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie an. (Az. C-264/19) Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden.
Vorgaben
Strittig ist zwischen beiden Seiten, ob YouTube E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer sowie die beim Hochladen gespeicherte IP-Adresse des Geräts herausgeben muss. Nach dem Urteil des EuGH muss abschließend der Bundesgerichtshof über den konkreten Rechtsstreit entscheiden, dabei ist der BGH aber an die Vorgaben des Gerichtshofs in Luxemburg gebunden. (APA/AFP, 9.7.2020)