Aufforderung auf einer deutschen Autobahn, sich nach der Reiserückkehr testen zu lassen: Die Corona-Lage kann sich für Reisende derzeit schnell ändern.

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Die Covid-19-Pandemie hält Reisende wie die Reisebranche auf Trab. Am Fall Kroatien wird deutlich, dass Verschärfungen für Touristen auch mit sehr kurzer Vorlaufzeit in Kraft treten können. Auch Italien schließt nicht aus, beschränkte Sperrzonen einzuführen, sollten die Infektionszahlen weiter steigen. Aktuell müsse man jederzeit mit weiteren Reisewarnungen rechnen. Urlauber sollten bei der Auswahl des Reiseziels bedenken, ob es im Ernstfall möglich ist, die Heimreise früher anzutreten, empfiehlt der ÖAMTC in einer Aussendung.

Kurz vor der Reise ist es daher unerlässlich, sich im Detail zu informieren. Hilfreich ist auch, sich die Zahlen der Covid-19-Fälle in der konkreten Urlaubsdestination anzusehen: Es mag sein, dass ein ganzes Land als Corona-frei bezeichnet wird, aber die Covid-19-Fälle in einer bestimmten Region kurz vor Reisebeginn ansteigen. Werde man wenige Tage vor dem Urlaub mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 konfrontiert, hätten Pauschalreisende jedenfalls das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, heißt es vonseiten des Mobilitätsklubs.

Hier sind die wichtigsten Fragen für Pauschal- und Individualreisende zusammengefasst:

Was ist, wenn ich im Urlaub von einer Reisewarnung überrascht werde?

Erfährt man von der Reisewarnung während des Urlaubs, ist eine Rückreise unbedingt ratsam. Eine Rückreise nach Österreich ist für Österreicher und in Österreich dauerhaft lebende Personen immer möglich. Ein vorzeitiger Urlaubsabbruch hat unterschiedliche Konsequenzen für Pauschal- und Individualreisende. Wer seine Pauschalreise frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen sowie im Einzelfall die nicht konsumierten Urlaubstage anteilig rückerstatten. Den Reisenden dürfen durch die vorzeitige Rückreise jedenfalls keine Mehrkosten entstehen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren: Hat man nur eine Unterkunft gebucht, dann besteht meist – so auch zum Beispiel nach kroatischem Recht – kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht konsumierten Nächtigungskosten. Daher sollten Individualreisende mit dem Unterkunftsgeber eine einvernehmliche Lösung suchen.

Was bedeutet ein Sicherheitsrisiko der Stufen 5 und 6 für meine Reise?

Vor Reisen in diese Länder wird abgeraten. Bei einem Sicherheitsrisiko ab Stufe 5 ist ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag nach dem Pauschalreisegesetz möglich, wenn die Reise in genau diese Region unmittelbar bevorsteht (Abreise etwa innerhalb der nächsten zehn Tage). Grundsätzlich erhalten Pauschalreisende alle geleisteten Zahlungen zurück. Bei einzeln gebuchten Leistungen ist es wie folgt: Ist beispielsweise das gebuchte Hotel in Österreich oder Italien nicht erreichbar – weil dieses zum Beispiel in einer Sperrzone liegt –, kann man dieses kostenfrei stornieren. Hat man einen Flug in ein Land gebucht, für das eine Reisewarnung besteht, gilt: Findet der Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dann ist es ratsam, mit der Airline nach einer Kulanzlösung, etwa einer Umbuchung, zu suchen. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der Fluggast die Kosten retour.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Urlaubsland für Österreicher zum Reisezeitpunkt ein Einreiseverbot oder eine Quarantänepflicht vorsieht?

Auch hier muss man unterscheiden zwischen Pauschal- und Individualreisen. Wenn man zum Beispiel Hotel plus Flug oder Bahn als Pauschalreise gebucht hat und in das Land zwar einreisen darf, dort aber zum Beispiel sofort in mehrtägige Quarantäne muss, dann besteht das Recht auf eine kostenlose Stornierung kurz vor Reiseantritt. Denn, so ÖAMTC, eine mehrtägige Quarantäne ist eine wesentliche Änderung des Reisevertrags. Selbst organisierte Reisende bleiben bei Nichtantritt eher auf den Kosten sitzen. Eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach der Einreise gilt für österreichische Reisende aktuell in Estland, Lettland, Litauen sowie Irland und Island. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Länder ihre Einreisebestimmungen kurzfristig ändern und zum Beispiel eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise einführen.

Muss ich mich vor dem Urlaub im Ausland registrieren oder testen lassen?

Dazu gibt es fast täglich Änderungen und dementsprechend viele Unsicherheiten unter den Reisenden – auch hier ist eine kurzfristige Info vonnöten. Auf Zypern und Sardinien beispielsweise sind Reisende verpflichtet, sich vor dem Urlaub online zur registrieren. Auch Griechenland verlangt zwingend eine Registrierung – per Zufall kann dann ein Covid-19-Test vorgenommen werden. Eine Reiseregistrierung über das Außenministerium ist auf jeden Fall ratsam.

Wer trägt die Kosten, wenn mein Hotel unter Quarantäne gestellt wird und ich länger bleiben muss?

Bei Pauschalreisen übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für einen Zeitraum von maximal drei Nächten, wenn die vereinbarte Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist. Von dieser Kostenbeschränkung ausgenommen sind zum Beispiel Personen mit eingeschränkter Mobilität und Schwangere. In Österreich regelt das Epidemiegesetz die Frage zur Kostenübernahme für einen unfreiwilligen längeren Aufenthalt. Dann sind die Kosten zwar vom Bund zu tragen – für welchen Personenkreis und welche Kosten genau das gilt, ist mangels Judikatur noch nicht geklärt. (red, 18.8.2020)