Wer ins Ausland reisen möchte, sollte sich unbedingt über die aktuellen Bestimmungen informieren.

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Wien – Eine spontane Städtereise oder ein Urlaub in den ersten österreichweit einheitlichen Herbstferien – all das ist angesichts vielerorts hoher Infektionszahlen und verschärfter Einreisebestimmungen schwierig. Viele Länder verhängen Reisewarnungen für Österreich oder einzelne Bundesländer – was die Einreise für Österreicher in viele Länder Europas erschwert. Daher lautet die Empfehlung: Wer ins Ausland reisen möchte, sollte sich unbedingt kurzfristig vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren. "Generell ist ausschlaggebend, wo man sich in den letzten zehn bis 14 Tagen vor der Einreise aufgehalten hat", heißt es in einer Aussendung des ÖAMTC.

Und weiter: Wird ein negativer Covid-19-Test verlangt, wird im Ausland meist nur der von Laboren durchgeführte molekularbiologische Test auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) akzeptiert – Antikörpertests oder Gurgeltests hingegen in der Regel nicht. "Wie die jeweiligen Regelungen überwacht werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Fast überall gibt es derzeit verstärkt Grenzkontrollen, meist wird bei der Einreise stichprobenartig kontrolliert", so der ÖAMTC. Es werde vor allem auf Selbstverantwortung gesetzt. Man warnt: Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen hohe Strafen.

Digitale Anmeldung

Für Urlaube in Deutschland benötigen Reisende aus den Risikogebieten Wien, Tirol und Vorarlberg derzeit einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Achtung: Hier gilt stets der Zeitpunkt der Ausstellung des Testergebnisses. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss sich stattdessen sofort nach der Einreise beim Gesundheitsamt der Reisedestination melden und eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Währenddessen kann man sich vor Ort einem kostenlosen Test unterziehen und so – bei Negativ-Befund – von der Quarantäne "freitesten". Ab 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten vor der Einreise voraussichtlich digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert mitunter hohe Geldstrafen.

Für Reisende aus Risikogebieten gibt es in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg auch Ausnahmen – etwa für Pendler sowie für familiäre Angelegenheiten wie die Pflege von Angehörigen. Die Einreise aus anderen österreichischen Bundesländern ist ohne Einschränkungen möglich. Auch wer vom Flughafen im niederösterreichischen Schwechat abreist und sich 14 Tage zuvor nicht in Wien, Tirol oder Vorarlberg aufgehalten hat, muss die Quarantäne nicht antreten. Bei der Einreise nach Deutschland wird explizit danach gefragt.

Bis zu 10.000 Franken Strafe

Anders stellt sich die Lage in der Schweiz dar: Für Reisende aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich gilt hier eine Quarantänepflicht. Ein "Freitesten" ist dabei nicht möglich. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in einem der drei Bundesländer aufgehalten haben. Auch hier ist Vorsicht geboten: Wer sich vor der Quarantäne drückt und erwischt wird, dem drohen 10.000 Franken (9.300 Euro) Strafe.

Slowenien hat Tirol, Vorarlberg und Wien auf die rote Liste gesetzt. Personen aus diesen Bundesländern müssen bei der Einreise zehn Tage in Quarantäne. Oder es muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf und nachweislich in einem EU-Staat, einem Schengen-Staat oder in Slowenien selbst durchgeführt wurde.

"Die Durchreise durch die genannten Länder ist auch für Reisende aus Risikogebieten in der Regel aber erlaubt. Bis auf Toiletten- oder Tankpausen ist dann allerdings kein Zwischenstopp gestattet", erklärt der ÖAMTC.

Aufpassen bei der Rückreise

Auch Österreich hat für mehrere Länder und Regionen Reisewarnungen und Auflagen bei der Rückreise nach Österreich erlassen – darunter immer noch Kroatien und neuerdings auch Prag. Auch für die französischen Regionen Île-de-France mit dem Großraum Paris und Provence-Alpes-Côte d'Azur mit der Hafenstadt Marseille wurde eine Reisewarnung verhängt. Bei der Rückkehr aus diesen Regionen gilt Test- beziehungsweise Quarantänepflicht. (red, 2.10.2020)

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