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Viele Vertreter der Immobilienwirtschaft drängen seit Jahren darauf, dass der soziale Wohnbau vor allem für Niedrigverdiener da sein soll.

Foto: Harald Jahn / picturedesk.com

Zu den Dauerbrennern im heimischen Wohnbau gehört die Frage, ob Gemeinde- und Genossenschaftsmieter höhere Mieten zahlen sollten, wenn sie im Lauf der Zeit mit ihrem Lohn oder Gehalt über der (nach Bundesländern unterschiedlich hohen) Einkommensgrenze des geförderten Wohnbaus zu liegen kommen. Es gäbe gute Argumente dafür: Das zusätzlich eingenommene Geld könnte in den Neubau fließen, die Durchmischung im sozialen Wohnbau (die etwa der Wiener SPÖ sehr wichtig ist, weil sie Ghettos vorbeugt) bliebe gewahrt.

Viele Vertreter der Immobilienwirtschaft drängen aber seit Jahren darauf, dass der soziale Wohnbau vor allem für Niedrigverdiener da sein soll, und zitieren dabei gerne eine Studie aus dem Jahr 2015, verfasst von Agnes Streissler-Führer im Auftrag des ÖVI. Sie erhob, dass zehn Prozent aller Wiener Gemeindebaumieter und 37 Prozent der Genossenschaftsmieter der oberen Einkommensschicht angehören, dass also der soziale Wohnbau wenig treffsicher sei.

Kritisiert wird dann oft, dass die Einkommensgrenze meist (es gibt Ausnahmen) nur beim Einzug kontrolliert wird, später nicht mehr. Beim Einkommen anzusetzen ist aber vielleicht falsch gedacht. Vermutlich würde es mehr bringen, sich zuerst den sogenannten Unterbelag anzusehen. In der Schweiz muss man aus einer Genossenschaftswohnung ausziehen, wenn sie beispielsweise wegen Auszug der Kinder oder einer Trennung zu groß geworden ist. So werden günstige Familienwohnungen wieder frei für die, die sie wirklich brauchen.

Leistbare Familienwohnungen fehlen auch in manchen städtischen Lagen in Österreich derzeit sehr. Tauschplattformen gibt es zwar, doch sie beruhen auf freiwilliger Basis. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass sich hier im geförderten Wohnbau was ändert. (Martin Putschögl, 16.10.2020)