In Österreich treten Ausgangsbeschränkungen in Kraft – die exponentiell wachsenden Infektionszahlen machen den neuen Lockdown notwendig, argumentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Eckpunkte präsentiert.

DER STANDARD beantwortet die wichtigsten Fragen zum Lockdown, die laufend erweitert werden:

Wie lange gelten die neuen Maßnahmen?

Die gesamte Verordnung endet am 30. November, dann soll es zu schrittweisen Lockerungen kommen. Eine Ausnahme sind die Ausgangsbeschränkungen: Die dürfen immer nur zehn Tage lang gelten, allerdings können sie danach, wenn das Infektionsgeschehen es verlangt, erneut um zehn Tage verlängert werden.

Gibt es eine bestimmte Infektionszahl, die den Lockdown beendet?

So eine wurde von der Regierung nicht genannt. Juristen betonen aber, dass derart harte Maßnahmen nur dann gerechtfertigt und rechtlich möglich sind, wenn sie das Infektionsgeschehen tatsächlich eindämmen und wenn keine gelinderen Maßnahmen greifen.

Und gibt es eine bestimmte Infektionszahl, die ihn wieder verschärft?

Auch das wurde nicht gesagt. Doch bisher hieß es, bei 6.000 Neuinfektionen pro Tag wäre die Gefahr, dass die Intensivbettenkapazitäten überlastet werden, zu groß. Das habe eben den Lockdown nötig gemacht.

Darf mein Partner beziehungsweise meine Partnerin bei mir übernachten?

Ja, eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner, mit dem man nicht zusammenwohnt, fällt unter die menschlichen Grundbedürfnisse. Das heißt, man darf diese auch nach 20 Uhr noch besuchen. Dasselbe gilt übrigens für die Familie, wobei nicht definiert ist, wie eng der gemeinte Familienkreis ist.

Wie muss belegt werden, dass man zwischen 20 Uhr und 6 Uhr hinausgehen muss? Brauche ich zum Beispiel eine Bestätigung meines Arbeitgebers?

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, dass man keine Beweise dafür vorlegen können muss, warum man nachts draußen ist. Man muss dem Polizeibeamten oder der Polizeibeamtin lediglich glaubhaft machen, dass man einen triftigen Grund dafür hat. Bei Kontrollen sollen Polizisten entscheiden, ob die Wahrheit gesagt wurde – etwa dass man von der Arbeit kommt.

Muss ich ab 20 Uhr in meiner Wohnung sein oder generell in einem privaten Bereich?

In der Verordnung ist explizit geregelt, dass man nach 20 Uhr im eigenen privaten Wohnbereich sein muss – dazu zählt auch der Zweitwohnsitz. Das ist ein gravierender Unterschied zum Lockdown im März: Damals regelte die Verordnung das Betreten des öffentlichen Raums, nun geht es um das Verlassen des eigenen Wohnraums.

Auf welcher Basis sollen diese Entscheidungen getroffen werden?

Diese Fragestellung ist so alt wie Polizeikontrollen selbst. Und die Antwort ist eine unbefriedigende: Das bleibt eine individuelle Entscheidung. Klar ist aber: Hat der oder die Beamte Grund zur Annahme, dass man lügt und gegen die Maßnahmen verstößt, kann er oder sie anzeigen. Auf der anderen Seite aber würde er oder sie unverhältnismäßig handeln, wenn Beweise verlangt werden, obwohl man eine plausible Antwort parat hat.

Darf ich zu Hause Besuch empfangen?

Das ist möglich, da der private Wohnbereich nicht geregelt wird. Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sollten in der derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Es wird empfohlen, die Anzahl der Personen auch im privaten Bereich möglichst gering zu halten. Dabei appelliert die Bundesregierung an die Eigenverantwortung und Vernunft. Ein Besuch bei Freundinnen und Freunden ist jedenfalls laut Regierung kein zulässiger Grund, den privaten Wohnbereich zwischen 20 und 6 Uhr zu verlassen.

Darf ich Freunde im öffentlichen Raum treffen?

Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren minderjähriger Kinder treffen – hier gilt kein verpflichtender Mindestabstand von einem Meter.

Veranstaltungen ("geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung") sind jedoch grundsätzlich untersagt. Ausnahmen wie Zusammenkünfte von weniger als sechs Personen – siehe weiter unterhalb im Text.

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Darf die Polizei in meine Wohnung kommen und kontrollieren, ob Maßnahmen eingehalten werden?

Der private Wohnbereich ist von dieser Verordnung ausgenommen.

Fahren die Öffis zwischen 20 und 6 Uhr normal weiter?

Es ist gibt zumindest gesetzlich keine gesonderten Vorschriften für Öffi-Fahrten während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen. In einem älteren Entwurf der Verordnung war die Rede davon, dass auch für diese einer der fünf Gründe zutreffen muss, diese Passage wurde jedoch gestrichen. Bisher wurden von den Wiener Linien keine Pläne kommuniziert, wegen der neuen Maßnahmen etwas an ihrem Fahrplan zu ändern.

Muss ich in der Öffentlichkeit auch Abstand halten, wenn eine private Beziehung besteht?

In der Verordnung ist vorgesehen, dass Personen, die nur zeitweise im gemeinsamen Haushalt leben, jenen im gemeinsamen Haushalt lebenden gleichgestellt sind. Zudem gilt die Abstandspflicht nicht zwischen maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

Sind private Feiern indoor und outdoor erlaubt?

Private Feiern im öffentlichen Raum sind laut Angaben der Regierung nicht erlaubt. Von den Veranstaltungsbeschränkungen nicht erfasst ist der private Wohnbereich, nicht jedoch Orte, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, insbesondere Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen.

Darf man sich immer mit einem anderen Haushalt treffen, oder nominiert man einen für den ganzen November?

Bisher war weder in der Verordnung noch bei der Pressekonferenz die Rede davon, dass man sich einen bestimmten Haushalt aussuchen müsste. Es ist also davon auszugehen, dass man mehrere Haushalte treffen darf – nur eben nicht auf einmal.

Darf ich also jederzeit raus? Brauche ich ein Attest, um meine psychische Belastung zu beweisen?

Unter die zulässige Voraussetzung der Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens fallen laut den FAQ des Gesundheitsministeriums alle Verrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung dienen. Dies umfasst etwa nicht nur die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens, sondern auch die Deckung eines Wohnbedürfnisses (zum Beispiel an Zweitwohnsitzen), den Kontakt mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartnern, die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse (wie Friedhofsbesuche, individuelle Besuche von Kirchen und Gotteshäusern), die Grundversorgung von Tieren sowie alle – auch nichtakute – Arztbesuche.

Darf ich ein Bier am Donaukanal trinken, wenn ich das psychisch brauche?

Innenminister Karl Nehammer erklärte, dass die Polizei Menschen anzeigen werde, die sich nach 20 Uhr in öffentlichen Räumen wie etwa Parks aufhalten und zum Beispiel Alkohol trinken. Barbetreiber, die weiterhin ausschenken, würden angezeigt werden. "Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt", sagt Nehammer. Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Die konsequenten Kontrollen der Polizei werden laut Nehammer auf Basis der sogenannten "3D-Strategie" – Deeskalation, Dialog, Durchgreifen – vorgenommen.

Darf ich noch ins Restaurant oder in eine Bar?

Die Konsumation vor Ort ist nicht mehr erlaubt. Es ist nur noch die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 6 und 20 Uhr zulässig. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In welchen Fällen werden die Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen gelockert, was genau ist mit "kritischer Lebensphase" gemeint?

Das wird recht individuell gehandhabt. Vom Wiener Gesundheitsverbund heißt es, die Entscheidung darüber sei von Medizinern zu treffen. "Das ist etwa der Fall, wenn beobachtet wird, dass eine Bewohner oder eine Bewohnerin physisch rapide abbaut und ein möglich nahendes Lebensende absehbar wird", sagt ein Sprecher. Auch Einschätzungen von psychologischem und pflegerischem Personal würde man berücksichtigen.

Bleiben Bordelle geöffnet?

Nein, Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution sind in der Verordnung explizit als Freizeitbetriebe gelistet und müssen daher schließen.

Kann ich mir eine Pizza bestellen und diese auch selbst abholen?

Bestellen ja, die Abholung ist zwischen 6 und 20 Uhr zulässig. Der Lieferservice ist auch darüber hinaus möglich. Daher darf ein Restaurant auch nach 20 Uhr in Betrieb sein.

Wie verhält es sich mit Veranstaltungen? Was darf sein, was nicht?

Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Filmvorführungen, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte.

Was weiterhin stattfinden darf:

  • Sportveranstaltungen im Spitzensport,
  • berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind,
  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz; diese sind unter den Voraussetzungen des genannten Bundesgesetzes zulässig, mit der Maßgabe, dass Teilnehmer eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben,
  • Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien,
  • unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
  • Zusammenkünfte gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz und
  • Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger.
  • Begräbnisse (höchstens 50 Personen).
  • Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum (mit Covid-19-Präventionskonzept).

Warum dürfen Gottesdienste weiter abgehalten werden, Theateraufführungen aber nicht?

Die Religionsfreiheit ist in Österreich verfassungsrechtlich geschützt. Jeder Bürger hat das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben. Schon vor unserer Verfassung wurde die Religionsfreiheit im Staatsgrundgesetz von 1867 erstmals erwähnt. Das kommt daher, dass Menschen in der Geschichte immer wieder wegen ihrer Religion verfolgt wurden. Diesem Schutz unterliegen alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften. Es steht ihnen allen aber natürlich frei, von sich aus während des Lockdowns auf Zusammenkünfte zu verzichten oder diese online abzuhalten, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet.

Wie steht es um Hotels und Herbergen? Was soll man machen, wenn man nach 20 Uhr, etwa auf dem Heimweg mit dem Auto oder mit – verspäteten – Öffis, irgendwo in Österreich strandet? Darf man dann als "Dienstreisende/r" in einem Hotel übernachten?

Hotels sind grundsätzlich geschlossen, es gibt jedoch Ausnahmen. Beherbergungsbetriebe dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen betreten werden:

  • durch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung,
  • zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • aus beruflichen Gründen,
  • zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
  • zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,
  • durch Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt,
  • durch Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs (Internate, Lehrlingswohnheime).

Welche Regeln gibt es für Kindergärten, Schulen und Unis?

Die Kindergärten und der Pflichtschulbereich, also die Unterstufen (AHS, Mittelschule, Sonderschulen, polytechnische Schulen), bleiben bis auf weiteres geöffnet. Ob das so bleibt, hängt laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) jedoch vom weiteren dortigen Infektionsgeschehen ab. Die Oberstufe sowie Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) werden im Distance-Learning betrieben.

Müssen Schülerinnen und Schüler der Unterstufen im Lockdown auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Ob Masken auch in der Klasse getragen werden müssen, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Jedenfalls gibt es für die zehn- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler verstärkte Schutzmaßnahmen: "In unsicheren Situationen" kann die Schulleitung das Tragen von Masken im Unterricht veranlassen. Es wird außerdem keine Schulveranstaltungen mehr geben, Unterricht draußen und Ausflüge in den Park um die Ecke sollen aber möglich bleiben. Externe Personen (etwa Vereine) dürfen nicht mehr am Unterricht mitwirken.

Was bedeutet der Lockdown nun konkret für die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die wieder auf Homeschooling umgestellt werden?

Auch hier gibt es die schulautonome Möglichkeit, kleinere Gruppen kurzfristig an die Schule zu holen, etwa zum gezielten Förderunterricht oder fachpraktischen Unterricht. Vor allem Maturantinnen und Maturanten brauchen den Kontakt zu ihren Lehrkräften, heißt es dazu aus dem Bildungsministerium.

Eine praktische Frage: Wie kommen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe zu ihren Unterlagen und Schulsachen? Denn die Herbstferien enden mit Montag, Allerseelen, der Lockdown mit Homeschooling beginnt aber bereits mit Dienstag, null Uhr.

Der Dienstag wird als "Übergangstag" geführt, an dem die Oberstufenschülerinnen und -schüler noch einmal in die Schule kommen, um Unterlagen und Materialien zu holen, aber auch, um sich noch einmal mit den Lehrkräften persönlich besprechen zu können, bevor es nach Hause zum Distance-Learning geht.

Was passiert mit Schularbeiten in der Oberstufe, die im November angesetzt sind, wenn die Klassen auf Homeschooling umgestellt und somit zu Hause sind?

Das ist eine der vielen "noch ungeklärten Fragen", hieß es dazu am Sonntag aus dem Bildungsministerium. Aber das Schularbeitsthema wird am Montag neben anderen offenen Fragen, die noch "in Abstimmung" sind, beantwortet werden.

Ist Sport weiterhin möglich?

Sportarten wie Laufen und Fahrradfahren im Freien ja. Es muss jedoch der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden. Individualsportarten an Outdoor-Sportstätten sind unter Einhaltung des Mindestabstands zulässig.

Und Fußball?

Das Ausüben von Kontaktsportarten ist bis auf weiteres nicht möglich (die einzige Ausnahme ist der Profisport).

Und Fitnessstudios?

Als Indoor-Sportanlagen bezeichnet man alle Anlagen, die zum Zweck einer Sportausübung im geschlossenen Raum besucht werden. Dazu zählen auch Kletterhallen und Fitnessstudios. Diese sind geschlossen.

Kann ich zum Arzt gehen?

Arztbesuche sind jedenfalls erlaubt, da sie zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse dienen. Sie sind auch nach 20 Uhr gestattet. Die telefonische Krankschreibung ist ab Montag wieder möglich. (red, 2.11.2020)

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