Jihad-Rückkehrer stellen laut Sicherheitsbericht 2019 ein "erhebliches, schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial für die innere Sicherheit" Österreichs dar.

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Wien – Das Innenministerium ortet im Sicherheitsbericht 2019 eine Gefahr durch Jihad-Rückkehrer: "Zwar kehrten bislang weniger Jihad-Reisende ('Foreign Terrorist Fighters', FTF) nach Österreich zurück als erwartet, dennoch stellt diese Gruppe ein erhebliches, schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial für die innere Sicherheit dar", heißt es im Bericht. Das zeige auch der Anschlag in Wien vom 2. November 2020, so die Aussendung des Innenministeriums.

Für 2019, hieß es indes noch im Sicherheitsbericht, habe sich der rückläufige Trend dschihadistischer Anschläge fortgesetzt. "Europaweit ereignete sich (2019, Anm.) kein größerer islamistisch motivierter Terroranschlag. Dennoch stellen jihadistisch inspirierte Anschlagsplanungen unverändert und in absehbarer Zeit eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Art und Weise terroristischer Anschläge in den letzten Jahren deuten darauf hin, dass sich der Trend mit relativ schlichten Mitteln durchgeführter Anschläge fortsetzen könnte", heißt es.

Reintegration als Herausforderung

Jihad-Rückkehrer (auch Dschihad, Anm.) "können empathielos gewalttätig agieren (Herabsenken der Hemmschwelle) und halten mitunter Kontakte zu Mitgliedern anderer terroristischer Organisationen oder Zellen". Gefahr sieht das Innenministerium auch durch lokale Netzwerke, die sich "vor allem aus jungen Muslimen der zweiten und dritten Einwanderungsgeneration sowie aus dem Islam konvertierten Personen" zusammensetzen würden. "Angesichts der in den vergangenen Jahren rasant angestiegenen Anzahl aufgrund terroristischer Straftaten zu Haftstrafen verurteilten Extremisten liegen die sicherheits- und sozialpolitischen Herausforderungen vor allem in der Reintegration dieser Personengruppe", lautet der Schluss des Innenministeriums.

Die Zahl der Verfahren wegen Terrorismusdelikten (Paragrafen 278b bis 278f und 282a StGB) bei der Staatsanwaltschaft ist im Vorjahr laut Justizministerium übrigens stark zurückgegangen. Demnach gab es 2018 noch 220 Verfahren in diesem Bereich. 2019 waren es 127, wie aus dem Justizteil des Sicherheitsberichts hervorgeht. Gerichtliche Verurteilungen gab es demnach im vergangenen Jahr 47, gegenüber 58 im Jahr 2018. (APA, red, 18.11.2020)