Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl will nicht "mit humanitärem Bleiberecht einen neuen Asylstatus schaffen".

Foto: apa / herbert pfarrhofer

St. Pölten / Bad Vöslau – Im Fall der irakischen Familie aus Niederösterreich, die wegen ihres humanitären Bleiberechts vor dem Nichts steht, meldet sich nun der zuständige Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) zu Wort. "Ich bin ein Gegner davon, mit humanitärem Bleiberecht einen neuen Asylstatus zu schaffen!", schreibt er in einer Stellungnahme an den STANDARD. "Wenn jemand vom Gericht in allen Instanzen abgelehnt wurde, hat er meines Erachtens Österreich zu verlassen."

Das Bleiberecht wurde 2009 eingeführt, um den rechtmäßigen Aufenthalt von Menschen zu ermöglichen, deren Abschiebung wegen überwiegender Interessen des Privat- und Familienlebens nach der Menschenrechtskonvention nicht möglich ist.

Während andere Bundesländer Asylwerber, denen Bleiberecht zuerkannt wird, von der Grundversorgung in die Mindestsicherung übernehmen, schwebt Waldhäusl eine andere Lösung vor: Das Innenministerium soll die Existenz der Betroffenen sichern. Niederösterreich sei im aktuellen Fall nicht zuständig.

Waldhäusl gegen Lückenschluss

Eine – vom VP-Sozialsprecher im Landtag angekündigte – Reparatur des Gesetzes würde Waldhäusl "trotz meiner Ablehnung zur Kenntnis nehmen und natürlich entsprechend vollziehen". Der FPÖ-Landesrat verweist auch darauf, dass die Eltern der betroffenen Familie "Zugang zum offenen Arbeitsmarkt" hätten und "zudem Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld" erhalten.

Tatsächlich ist der Zugang zum Arbeitsmarkt de facto nicht vorhanden, da sich ein künftiger Arbeitgeber erst um eine Arbeitserlaubnis bemühen müsste und geprüft würde, ob nicht ein Österreicher oder Unionsbürger ebenfalls für den Job infrage käme.

Grüne wollen Sozialhilfe für alle mit Aufenthaltsrecht

Die niederösterreichischen Grünen erinnern an einen von ihnen im Landtag eingebrachten Antrag, wonach alle in Niederösterreich lebenden Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht Anspruch auf Sozialhilfe haben sollen. Man kenne "mittlerweile einige Familien und auch Einzelpersonen", die das Schicksal der Familie teilten, über die DER STANDARD berichtet hat.

"Durch das äußerst restriktive Sozialhilfeausführungsgesetz haben sie in Niederösterreich keinen Anspruch auf Sozialhilfe – und es gibt auch keinerlei Übergangslösungen. Wo sollen sie wohnen? Wovon sollen sie leben?", fragt Sozialsprecherin Silvia Moser. Der Antrag vom September wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt. (Sebastian Fellner, 10.12.2020)