Der Auszahlungsbetrag der Künstlersozialversicherung wird um 500 Euro auf 3.500 Euro erhöht.

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Der Nationalrat hat am Freitagnachmittag einstimmig diverse Corona-Hilfen im Kulturbereich verlängert bzw. ausgebaut. So wird die Gutschein-Regel für den Ersatz nicht einlösbarer Eintrittskarten ein halbes Jahr fortgesetzt. Zudem werden der Covid-19-Fonds und die Überbrückungsfinanzierung erweitert.

Beim Covid-19-Fonds, der sich an jene richtet, die keine anderen Töpfe in Anspruch nehmen können, gibt es eine Aufstockung von zehn auf 20 Millionen. Neben der heute bereits angekündigten Auszahlung von 500 Euro wurde von Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) für das erste Quartal 2021 eine weitere Zahlung von 1.500 Euro avisiert.

Neuer Fonds eingerichtet

Ebenfalls mehr Geld gibt es für den Überbrückungsfinanzierungsfonds für selbstständig Versicherte. Er wird von 90 auf 110 Millionen hinauf dotiert. Weiters wird ein mit zehn Millionen dotierter Fonds für die "besondere Förderung im Zusammenhang mit COVID-19" eingerichtet, der sich an jene Branchen richtet, die existenziell gefährdet sind, etwa Künstler-Agenturen.

Was die Gutschein-Regelung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen angeht, wird diese um ein halbes Jahr verlängert. Damit wird es auch noch im ersten Halbjahr 2021 möglich sein, für abgesagte Kultur- oder Sportevents Gutscheine auszustellen anstatt den Eintrittspreis rückzuerstatten. (APA, 11.12.2020)