Manchmal mag die Couch als Arbeitsplatz vorteilhaft sein, auf Dauer allerdings eher nicht.

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Wien – Nach monatelangen Verhandlungen auf Expertenebene haben sich die Sozialpartnerspitzen bei einem Treffen mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Freitag auf Eckpunkte für die Neuregelung von Tele- und Heimarbeit verständigt. Beim Kostenersatz für digitale Betriebsmittel sei man so gut wie einig, verlautete aus Arbeitgeberkreisen.

Noch vor Weihnachten wollen Wirtschaftskammer, Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Industrie den Sack zumachen. Ausständig ist freilich noch zumindest ein wichtiger Brocken: der Kostenersatz für die betriebliche Nutzung der privaten Infrastruktur wie Strom, Internet et cetera. Hier braucht man dem Vernehmen nach das Finanzministerium. Denn Teil des Kompromisses ist offenbar eine steuerliche Begünstigung des entsprechenden Sachbezugs.

Fiskus nascht mit

Der Hintergrund: Zahlt der Dienstgeber seinen Dienstnehmern einen Pauschbetrag, mit dem die dienstliche Nutzung privater Infrastruktur wie Internet, PC, Drucker, Büroausstattung und anteilig Miete und Strom in der Privatwohnung, ist diese Pauschale gemäß Einkommensteuergesetz zu versteuern und dem Dienstnehmer bleibt nur ein Teil für die Abgeltung seines Aufwands. Abhilfe soll hier eine Steuerbegünstigung schaffen, die Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) allerdings erst ermöglichen muss.

Harte Bretter

Nächste Woche soll weiterverhandelt werden, hieß es. In wesentlichen Bereichen seien sehr gute Ergebnisse erzielt worden, teilten Sozialpartner und Arbeitsministerin nach der Telefonkonferenz mit. Aschbacher freute sich "über die konstruktiven Gespräche", sie sei zuversichtlich, "dass die sozialpartnerschaftlichen Gespräche noch vor Weihnachten abgeschlossen werden können". So optimistisch sind die Arbeitnehmervertreter bei weitem nicht. Es fehle noch Wesentliches zum angestrebten Gesamtpaket und es könne noch alles platzen, warnt man in Gewerkschaftskreisen.

Wie die Annäherung im Detail aussieht, darüber hüllten sich beide Seiten in Schweigen. Da die Freiwilligkeit auf Arbeitnehmerseite ebenso zu den Eckpfeilern gehörte wie das Einvernehmen, dürfte sich der Wunsch der Arbeitgeberseite, Homeoffice einseitig verordnen zu können, nicht erfüllen.

Unfreiwillig freiwillig

Wobei die Freiwilligkeit beim Lockdown im März eine relative war. Vielfach wurden Dienstnehmer von einem Tag auf den anderen ohne Equipment auf Heimarbeit geschickt, was von Arbeitsrechtlern mangels Widerspruch als Zustimmung gewertet wird. Nun soll Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Angestellten hergestellt werden müssen, zumal es selbst während der Covid-19-Pandemie kaum schlagende Gründe gab, nicht an den im Dienstvertrag stehenden Dienstort zu erscheinen.

Lediglich provisorisch geregelt ist bis Ende März die Unfallversicherung. Damit ein Sturz auf dem Weg zur Toilette auch im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist, wurden die bisherigen AUVA-Regelungen auf Heimarbeit erweitert. Ob dies dauerhaft so sein wird und wie eine Abgrenzung zu Freizeitunfällen aussehen könnte, war nicht zu eruieren. Fest steht, dass die Arbeitgeber mit ihren AUVA-Beiträgen logischerweise nur für echte Arbeitsunfälle und deren Folgen aufkommen wollen.

Es könne nicht sein, dass Dienstnehmer im Wege einer Einzelfallklärung kämpfen müssten, dass ein Sturz auf dem Weg zur Toilette als Arbeitsunfall anerkannt werde, während im Unternehmen ein Sturz über eine Stiege jedenfalls als Arbeitsunfall zähle, warnt die frühere Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), im Zivilberuf Markt- und Meinungsforscherin.

Rahmenbedingungen mangelhaft

Laut einer von Karmasin am Freitag im Rahmen der Initiative "Unternehmen Zukunft" präsentierten repräsentativen Umfrage sehen rund drei Viertel der Betriebe bzw. Beschäftigten in widrigen Rahmenbedingungen das größte Problem. Dazu gehörten geringe oder fehlende technischen Ausstattung bzw. Übernahme der Kosten, die Arbeitnehmer bei Telearbeit tragen, ebenso wie Datensicherheit.

Unternehmen fordern bessere Kinderbetreuung und Internetverbindungen sowie die steuerliche Berücksichtigung des Aufwands für Arbeitsplatz, Betriebsmittel und Mietkosten der Dienstnehmer. Die Beschäftigten sehen mehr Vorteile (flexiblere Arbeitszeit, Zeit- und Kostenersparnis, weil Pendeln wegfällt), als die Unternehmen. Allerdings verfügt nur jeder zweite im Homeoffice über einen eigenen PC bzw. Laptop, nur jeder dritte hat einen eigenen Schreibtisch. (ung, 11.12.2020)