Geschlossene Restaurants dürfen auf höhere Hilfen hoffen.

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Kreditgarantien, Steuerstundungen, Härtefallfonds, Kurzarbeit, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Verlustausgleich: Die Liste an Hilfsinstrumenten, die der Staat den Corona-gepeinigten Unternehmen zur Verfügung stellt, wird immer länger. Und mit den verschiedenen Modellen steigen auch die Geldmittel, die für die Entschädigung der Betriebe aufgebracht werden. Die 50 Milliarden, die heuer und nächstes Jahr veranschlagt wurden, müssen ja eines Tages auch zurückbezahlt werden.

Trotz dieser Unsummen drängen einige Staaten auf eine Ausweitung der Hilfen. Darunter: Österreich. Gemeinsam mit Deutschland und anderen Staaten will man der EU-Kommission großzügigere Förderungen abtrotzen. Dabei geht es vor allem um eine Anhebung der Höchstsumme, die an einen Betrieb fließen darf. Hier existiert für die meisten Instrumente eine Obergrenze von 800.000 Euro.

Limit bald ausgeschöpft

Wer also beispielsweise im ersten Halbjahr eine Kreditgarantie in Anspruch genommen hat, damit die Schließung im ersten Lockdown zu keinem Liquiditätsengpass führt, der muss diese Förderung vom seit November zur Verfügung gestellten Umsatzersatz abziehen. Gerade bei größeren Unternehmen ist dieses Limit bald ausgeschöpft. Der Chef von Fussl Mode beispielsweise, Ernst Mayr, erklärte, dass er wegen der Obergrenze nur fünf Prozent seines üblichen Umsatzes abgegolten bekäme.

Auch die Hotelvertreter, für die mit einer 80-prozentigen Kompensation im November ja ein besonders attraktiver Rahmen festgelegt wurde, sind unzufrieden. 63 Prozent der größeren Betriebe hätten bereits mit der November-Zahlung den Deckel von 800.000 Euro erreicht und erhielten daher im Dezember kein weiteres Geld mehr, teilte die Hoteliersvereinigung mit.

Neues Instrument

Die EU-Kommission hat die Problematik schon im Herbst erkannt und einen zweiten Rahmen gewährt. Dabei können nicht durch Erlöse abgedeckte Fixkosten wie Pacht oder Zinszahlungen bis zu 90 Prozent (Unternehmen bis 49 Mitarbeiter) beziehungsweise 70 Prozent (größere Unternehmen) abgegolten werden. Und: Hier dürfen drei Millionen Euro an staatlichen Förderungen abgerufen werden.

Olaf Scholz (links) und Gernot Blümel ziehen an einem Strang.
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Viele Ökonomen sind der Ansicht, dass dieser Verlustersatz für nahezu alle Betriebe eine ausreichende Kompensation darstelle. Doch die Hoteliersvereinigung kontert erneut: Für 40 Prozent der großen Stadt- und Thermenhotels seien auch drei Millionen Euro zu wenig zum Überleben.

Wird dieser Rahmen nun noch einmal erhöht? Die EU-Kommission befürchtete bisher, dass dann finanziell besser aufgestellte Staaten wie Deutschland und Österreich ihre Unternehmen weich betten, während andere Unternehmen aus ärmeren Ländern hart landen.

Deutscher Wandel

Allerdings könnte ein Umstand die Lage ändern: Seit Deutschland vom weichen in den harten Lockdown gewechselt ist, wächst der Druck von Berlin auf Brüssel, mehr Hilfen zu erlauben. An der Spitze der EU-Kommission steht mit Ursula von der Leyen bekanntlich eine Deutsche. Allerdings bremst Margrethe Vestager, die angesehene Vizepräsidentin der Kommission, bei höheren staatlichen Zuschüsse. Wegen dieser Gegensätze war es schon im Herbst rund um den österreichischen Fixkostenzuschuss zu einem heftigen Schlagabtausch von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und EU-Vertretern gekommen.

Blümel hofft auf mehr

Deutschland habe sich in der Auseinandersetzung mit Brüssel bisher aus Rücksicht auf die Ratspräsidentschaft zurückgehalten, sagen Beobachter. Doch die endet mit Jahresende, und laut der Nachrichtenagentur Bloomberg haben Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Kommission bereits um eine Erhöhung des Beihilferahmens ersucht.

Die Rede ist von einer Verdoppelung der Hilfen. Blümel erhält also starke Rückendeckung. "Wir begrüßen jeden Vorstoß in diese Richtung", heißt es dazu aus dem Büro des Finanzministers. Auch Blümel selbst sprach sich am Rande des Eurogruppen-Treffens für eine "Flexibilisierung des EU-Beihilfenrahmens" aus. (Andreas Schnauder, 17.12.2020)