User "Frag nicht" sieht die Sache ganz klar: Vor wenigen Tagen hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass künftig nicht mehr jede Form der Beihilfe zum Suizid in Österreich unter Strafe steht. Die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch muss bis Ende 2021 aufgehoben werden. "Und das war eine gute Entscheidung", schreibt "Frag nicht": "Für Betroffene bringt das endlich Selbstbestimmung, man muss nicht mehr ins Ausland fahren, um sterben zu dürfen."

Dieses Posting steht am Beginn einer hitzigen Ausgabe des Videotalks "STANDARD mitreden" rund um das Recht auf den Tod. Der Innsbrucker Diözesanbischof Hermann Glettler widerspricht heftig. Der Verfassungsgerichtshof habe eine Tür zu einem hochproblematischen Weg aufgemacht, sagt der Bischof.

Nicht nur, weil für religiöse Menschen Gott das Leben gibt und nimmt und kein Mensch darüber verfügen dürfe. "Die Gefahr ist doch auch, dass diese Selbstbestimmung zur Fremdbestimmung wird. Dass sich Menschen denken, jetzt bin ich ohnehin nur mehr Last. Gerade in einer durchökonomisierten Welt wie der unseren ist das eine große Gefahr", fürchtet der Bischof.

Die Palliativmedizinerin Veronika Mosich, ärztliche Leiterin des Caritas Socialis Hospiz Rennweg, ist ebenfalls kritisch. "Bei einem Krankheitsverlauf ist es eine Entwicklungsaufgabe sich damit abzufinden, dass der Tod naht. Da pendelt die Beziehung zum Tod. Manchmal kommt Todessehnsucht auf", sagt sie. Das müssten Patienten mit ihrem Arzt offen besprechen können und das tun sie auch oft.

Aber ihre Ansicht nach werden Patienten künftig fürchten müssten, der Arzt verstehe ein solches Gespräch so, dass sie Hilfe beim Suizid wollen. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, werden sich Patienten nicht öffnen, um über ihre Ängste zu sprechen, so die Medizinerin.

Aber wie ist es mit Menschen, die am Lebensende unerträglich leiden? Kann ihnen allen geholfen werden oder brauchen nicht gerade sie auch den assistierten Suizid als Ausweg? Sehen Sie die Antworten der Palliativmedizinerin im Video.

Anwalt: Was ist bei psychischen Erkrankungen?

Dieser Kritik klar im Talk entgegengestellt hat sich Anwalt Wolfram Proksch. Er hat das Urteil vor dem Höchstgericht zum assistierten Suizid für mehrere Mandanten erwirkt. Die Geschichte seiner Klienten erzählt er im Talk. Und er sagt: "Was die Würde am Lebensende ausmacht, kann nie ein Dritter entscheiden." Auch in Österreich müsse offen diskutiert werden, wie weit Sterbehilfe gehen dürfe.

Proksch plädiert bei todkranken Menschen sogar auf ein Recht zur aktiven Sterbehilfe, bei der nicht der Patient, sondern ein Arzt den letzten Akt setzt. Das Höchstgericht hat die Sterbehilfe nicht erlaubt.

Proksch geht noch weiter und fordert zumindest eine offene Debatte dazu, was im Fall psychischer Erkrankungen gelten soll. "Weshalb sollte jemand, der an psychischen Erkrankungen leidet und es unerträglich empfindet, nicht um Strebehilfe bitten können. Weshalb sollte das einem psychisch Kranker, der schon mehrere schwere Verbrechen begangen hat und das nicht will, verwehrt werden?", fragt er.

Bischof Glettler widersprach hier heftig: "Sie sehen selbst, welche Tür Sie hier aufmachen wollen". Wie er argumentierte? Die Antworten gibt es im Video.

"Sterben nicht immer ein Drama"

Sehen Sie dort außerdem: Wie Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, argumentiert, dass der assistierte Suizid erlaubt sein muss, weil die Palliativmedizin eben nicht immer ausreiche. Außerdem: Palliativmedizinerin Mosich erzählt von ihren Alltagserfahrungen bei der Sterbebegleitung und warum "nicht jedes Sterben ein Drama ist". Anwalt Proksch erzählt, wie er sich sechs Jahre lang auf den Fall vor dem Gericht vorbereitet hat und was ihn dazu antrieb. Bischof Glettler erläutert, wie würdevolles Sterben für die Kirche aussehen kann. Was sich bei der Palliativmedizin in Österreich ändern muss: Antworten dazu gibt es im Talk. (Video: Andreas Müller, Text: András Szigetvari, 20.12.2020)