Wien – Einschlägige Gerüchte kursieren schon seit Tagen, doch hiermit gilt die Kunde als Gewissheit: Adrian Hollaender, bisher als Anwalt des Bierwirts in der Causa gegen die grüne Klubchefin Sigrid Maurer bekannt, übt seine Profession nicht mehr aus, wird dem STANDARD auf Anfrage vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien bestätigt. "Hollaender hat per 31. Jänner auf die Ausübung seiner Rechtsanwaltschaft verzichtet", erklärt Michael Enzinger, und: "Gründe dafür muss niemand angeben – aber wir wären auch nicht befugt, darüber Auskünfte zu erteilen. Offiziell dürfen wir aber Auskunft dazu geben, ob jemand als Anwalt eingetragen ist oder nicht."

Hollaender selbst war auf Anfrage vorläufig nicht erreichbar – doch was bedeutet das nun für den aufsehenerregenden Prozess Bierwirt gegen Maurer, der am 17. Februar am Wiener Straflandesgericht unter Richter Hartwig Handsur fortgesetzt werden soll?

Szene vom letzten Prozesstag im Jänner: Der Bierwirt mit Anwalt Adrian Hollaender und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager.
Foto: Matthias Cremer

Reinhard Hinger, Sprecher des Oberlandesgerichts Wien, erklärt: Weil das dortige Verfahren ein sogenanntes "Privatanklageverfahren" ist, trete nicht die Staatsanwaltschaft als Ankläger auf, sondern eine Privatperson – hier eben der Bierwirt. Grundsätzlich müssen sich Privatankläger nicht vertreten lassen, wenn sie aber doch juristischen Beistand brauchen, könne dies "nicht nur ein Anwalt oder eine Anwältin sein, sondern 'eine sonst geeignete Person'".

In der Praxis bedeutet das: Hollaender kann am Wiener Straflandesgericht weiterhin seinen bisherigen Mandanten vertreten, wenn dieser es wünscht – und wenn der Richter dem stattgibt, wie Hinger erläutert.

Berufung braucht anwaltlichen Beistand

Anders ist die Situation am Bezirksgericht Josefstadt, wo vor kurzem die Unterlassungsklage des Bierwirts abgewiesen wurde, weil Maurer ihn nach Erhalt der obszönen Privatbotschaften von seinem Geschäftsaccount im Frühjahr 2018 gegenüber dem Vorbesitzer des Lokals in einem privaten Messenger-Chat als "Arschloch" tituliert hat. Zur Erinnerung: Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, hier gibt es eine Berufungsfrist von vier Wochen.

In diesem Zivilprozess, einem Nebenstrang der Causa, herrscht sogenannte Anwaltspflicht, führt Hinger weiter aus – weil der Streitwert höher ist als 5.000 Euro. Generell müssen sich in solchen Fällen die Prozessparteien nämlich durch Anwälte vertreten lassen.

Konkret heißt das für den Berufungsfall in der A-Wort-Angelegenheit: Der Bierwirt muss sich bei weiteren Rechtsmittelverfahren durch jemand anderen als Hollaender vertreten lassen – und sämtliche Schriftstücke sind daher von einem neuen Anwalt zu unterzeichnen. (Nina Weißensteiner, 5.2.2021)