Wien – Nachdem Adrian Hollaender, bisher Anwalt des Bierwirts, mit Ende Jänner auf die Ausübung seiner Profession verzichtet hat, hat die Rechtsanwaltskammer Wien dem Ankläger in der Causa Maurer nun vorläufig Gregor Klammer als Stellvertreter zugewiesen, wie dem STANDARD von dieser Stelle bestätigt wird. Denn: "Rechtsanwalt Klammer ist von der Rechtsanwaltskammer zum mittlerweiligen Stellvertreter gemäß Paragraf 34 der Rechtsanwaltsordnung bestellt worden", heißt es dort. "Als solcher hat er die Interessen der seinerzeitigen Mandanten von Rechtsanwalt Hollaender zu wahren. Als solcher ist er aber nicht Vertreter der Klienten des ehemaligen Rechtsanwalts, kann von diesen jedoch beauftragt und bevollmächtigt werden."

Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer mit ihrem Privatankläger beim letzten Prozesstag im Jänner.
Foto: APA / Herbert Neubauer

Heißt aus dem Amtsdeutsch übersetzt: Wenn der Bierwirt einwilligt, bietet Klammer ihm ab sofort seine Dienste an. Der Privatankläger könnte dem Wiener Straflandesgericht aber genauso gut eine andere geeignete Person dafür vorschlagen, die freilich zur Kenntnis genommen werden müsste. Am Mittwoch soll ab 10 Uhr in Saal 203 am Straflandesgericht der Prozess gegen die grüne Klubobfrau fortgesetzt werden, die Ende Mai 2018 vom Account des Lokalbesitzers äußerst obszöne Privatnachrichten erhalten und daraufhin die Identität des Bierwirts geoutet hat.

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Auf jeden Fall da

"Ich bin morgen auf jeden Fall da", sagt Klammer zum STANDARD – "weil ich dazu verpflichtet bin, mich um Hollaenders Mandanten zu kümmern, wenn diese es wollen". Am Sonntag habe der Bierhändler zugestimmt, "dass ich ihn vertreten soll".

Bekanntlich will der Bierwirt die Botschaften von einst an Maurer, damals ohne Mandat, nicht abgesetzt haben, er klagte sie daraufhin wegen übler Nachrede – Gäste in seinem Lokal hätten Zugang zu seinem Computer gehabt. Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager hoffen für Mittwoch nach fast zweieinhalb Jahren Prozessieren hingegen auf einen Freispruch für die grüne Klubobfrau.

In einem Nebenstrang der Causa hat das Bezirksgericht Josefstadt Ende Jänner übrigens die Unterlassungsklage des Bierwirts abgewiesen, dass Maurer ihn nicht (mehr) als "Arschloch" bezeichnen dürfe. Richterin Karin Doritsch hielt in der – erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen – Begründung unter anderem fest: "Das Gericht glaubt dem Kläger nicht, dass er nicht der Absender dieser Nachrichten war."

Fragezeichen rund um "Willi"

Zur Wochenmitte ebenfalls erwartet wird mehr Klarheit rund um den Zeugen "Willi", den Richter Hartwig Handsur beim letzten Prozesstag im Jänner geladen hatte, der jedoch nicht aufgetaucht war. Kurz vor Beginn der Verhandlung gab der Mann an, erkrankt zu sein, doch ad hoc an seiner Wohnadresse nachforschende Behörden trafen ihn dort nicht an.

Der Bierwirt selbst hatte im September ein Geständnis von seinem Gast und Freund "Willi" in der Stromstraße vorgelegt, der laut Schriftstück die Nachrichten an Maurer abgesetzt haben will. (Nina Weißensteiner, 16.2.2021)