Dieses Paket darf zwar geöffnet, der Inhalt aber leider nicht verspeist werden.

Foto: Gertraud Haas/Twitter

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist zuletzt unter anderem wegen der Causa Casinos ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, DER STANDARD berichtete. Am Donnerstag hatte sich sodann auf Twitter eine Bewegung formiert, die unter dem Hashtag #SweetsForWKSTA dazu aufforderte, Süßigkeiten an die Staatsanwaltschaft zu schicken.

"Wollen wir unserer Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht zeigen, wie sehr wir Ihre Arbeit schätzen?", schrieb dazu ein User namens "Dr. Philoponus": "Ich habe ihnen deshalb gerade einen kleinen Berg Kekse in die Dampfschiffstraße geschickt. Wer macht mit?"

Sogleich begannen zahlreiche Userinnen und User, dem Aufruf zu folgen und ebenfalls Päckchen mit Süßigkeiten an die Beamten zu schicken.

Am Freitag um 9 Uhr morgens wurde eine Zwischenbilanz gezogen: Demnach waren rund 24 Stunden nach Start der Aktion bereits 45 Pakete unterwegs, wie der Initiator in einer ebenfalls auf Twitter veröffentlichten Tabelle festhielt.

Eine Frage der Compliance

Die WKStA selbst hat schließlich am Freitag mit einer Aussendung auf die Aktion reagiert. In dieser bedankten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich für die Wertschätzung der täglichen Arbeit, "die sie unparteilich und objektiv auf Basis des Gesetzes im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger erbringen".

Gleichzeitig, so heißt es weiter, ist die Annahme solcher Zuwendungen jedoch nicht mit den Compliance-Richtlinien vereinbar, "weshalb uns eine Entgegennahme nicht möglich ist. Wir bitte um entsprechendes Verständnis."

Man müssen an die WKStA gerichtete Post einerseits öffnen, andererseits dürfe man die darin enthaltenen Zuwendungen aber nicht entgegennehmen, heißt es weiter. Entsprechend werden die Süßigkeiten also an die Compliance-Stelle des Justizministeriums gemeldet, "welche über die weitere Verwendung von allenfalls auch verderblichen Lebensmitteln entscheiden wird".

Man dankt daher noch einmal für die entgegengebrachte Wertschätzung – bittet aber zugleich darum, keine weiteren Süßigkeiten mehr zu schicken. (stm, 19.2.2021)