Die Polizei übergab die Causa der Staatsanwaltschaft, die prüft nun, ob ein Körperverletzungsdelikt vorliegt.

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Mediamarkt-Kunde Robert B. erhebt schwere Vorwürfe gegen mehrere Mitarbeiter und einen Security einer Mediamarkt-Filiale in Wien. Als er am 12. Februar den Laden verlassen wollte, erzählt er, habe das elektronische Sicherheitssystem gepiepst, woraufhin er von einem Sicherheitsmitarbeiter und mehreren Personalmitgliedern des Elektrohändlers überwältigt und fixiert worden sei.

B. gibt an, er sei – obwohl er nicht gestohlen habe und das auch gesagt hätte – am Boden liegend festgehalten worden. B. sagt, er habe "panisch vor Angst um mein Leben gefleht", außerdem habe er den Eindruck gehabt, ein Mitarbeiter des Geschäfts habe den Vorfall gefilmt.

Im Zuge des Vorfalls sei er am Rücken und an der Schulter verletzt worden. In einem Schreiben des Krankenhaus Meidling vom 12. Februar ist von mehreren Prellungen die Rede. Außerdem gibt der Mann an, er sei seit dem Vorfall psychisch angeschlagen: "Ich wage mich zur Zeit in kein Geschäft mehr, schlafe auch nicht".

Festhalten unter bestimmten Umständen erlaubt

Die Landespolizeidirektion Wien bestätigt, dass es am betreffenden Tag einen Einsatz in besagter Mediamarkt-Filiale gab. Als die Beamten dort ankamen, so sagt eine Sprecherin, sei der Mann fixiert gewesen, weil die Mitarbeiter gedacht hätten, er habe ein Gerät gestohlen. B. selbst habe über Schmerzen geklagt, die Polizei daher einen Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese wird nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung – etwa Körperverletzung – vorliegt. Diebesgut sei bei B. nicht gefunden worden.

Prinzipiell darf laut Polizei Sicherheitspersonal eine Person, die des Diebstahlt verdächtigt wird, festhalten, bis die Exekutive eintrifft. Allerdings müsse die Art und Weise, wie jemand festgehalten wird, angemessen sein – damit habe etwa zu tun, ob der Betroffene sich wehrt. B. wurde in ein Spital gebracht, aber noch am selben Tag wieder entlassen.

Die Pressestelle von Mediamarkt gibt an, man habe unverzüglich einen internen Prüfungsprozess eingeleitet, als man von dem Vorfall erfuhr. Solange die Faktenlage nicht klar sei, werde man keine Stellungnahme abgeben. (elas, 20.2.2021)