Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) rückte nach einem Tweet von Rudi Fußi zur Verteidigung "seiner" Polizeibeamten aus und kündigte medial an, rechtliche Schritte gegen Rudi Fußi zu prüfen. Dass der Politaktivist und PR-Berater namentlich mit einer mutmaßlichen Straftat in Verbindung gebracht wird, ließ Fußi nicht auf sich sitzen und legte selber Beschwerde ein. Nun sind die Inhalte auf der Ministeriumswebsite und auf Twitter gelöscht.

Foto: APA/Nehammer

Die Beschwerde des Politaktivisten und PR-Beraters Rudi Fußi vor der Datenschutzbehörde zeigt erste Auswirkungen: Das Innenministerium hat den Artikel, in dem angekündigt wurde, dass rechtliche Schritte gegen Fußi geprüft werden, weil dieser in einem Tweet Polizeibeamte kritisiert hatte, von der Website entfernt. Auch Tweets zu der Causa wurden gelöscht.

Bei der mehrfachen namentlichen Nennung von Fußi im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat in dem Artikel, Tweets auf dem Twitter-Account des BMI und in der APA-OTS handle es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, für die es keine Rechtsgrundlage gebe, argumentierte Fußis Anwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD vertritt, in ihrer Beschwerde. Weil die Inhalte weiterhin online waren, bestehe "Gefahr im Verzug." Die Behörde wurde deswegen gebeten, einen Mandatsbescheid zu erlassen, um die Löschung der Inhalte aufzutragen. Einen solchen hat es laut Windhager aber noch nicht gegeben. Das Löschen geht also auf Eigeninitiative des Ministeriums zurück.

Fußi sieht mehrere Verletzungen des Grundrechts auf Geheimhaltung und richtet seine Beschwerde nicht nur gegen das Innenministerium, sondern auch gegen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) selbst. Fußis Tweet sei "genauso gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistischen Ansichten", sagt Nehammer in dem Artikel, der mittlerweile nicht mehr auf der Ministeriumsseite zu finden ist.

Argumente des Ministeriums

Nach mehreren Tagen übermittelte das Innenministerium den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf üble Nachrede oder Beleidigung. Diese lange Dauer wird im Ministerium damit argumentiert, dass zunächst die Landespolizeidirektion Wien ihre Ermächtigung erteilen musste. Dass der Artikel prominent auf der Startseite des Ministeriums zu finden war, sei außerdem ein Missverständnis gewesen. Prinzipiell werden aber alle Aussendungen automatisch als Artikel auf die Website gestellt.

Zahlreiche Politiker und Juristen kritisierten das Vorgehen des Ministers und seines Ressorts. Dort reagierte man auf den Vorwurf, es handle sich um einen klaren Einschüchterungsversuch, mit dem Argument, das Internet sei kein rechtsfreier Raum, und gegen Hass im Netz müsse man sich wehren, egal von welcher Seite er komme. Auch dieser Tweet ist mittlerweile nicht mehr online. (lhag, 25.2.2021)