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Ersatz für Adam Bodnar (Bild) will die PiS-Regierung in den eigenen Reihen finden: Ihr Wunschkandidat wäre Bartłomiej Wróblewski, der sich erfolgreich für die Verschärfung des Abtreibungsrechts eingesetzt hat.

Foto: Czarek Sokolowski

Warschau – Polens Menschenrechtsbeauftragter Adam Bodnar muss sein Amt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts innerhalb von drei Monaten abgeben. Eine Regelung, der zufolge er die Funktion auch nach dem Ende seiner Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers behalte, sei nicht verfassungskonform, hieß es in der Begründung des Gerichts am Donnerstag. Der Gesetzgeber habe nun drei Monate Zeit, eine andere gesetzliche Lösung zu finden. EU-Kommission und Europarat reagierten besorgt.

Der 44-jährige Verfassungsrechtler Bodnar hat das Amt seit 2015 inne. Er ist einer der schärfsten Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung, besonders machte er sich zuletzt für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) stark.

Keine Einigung bei Nachfolge

Bodnars fünfjährige Amtszeit war eigentlich bereits im September abgelaufen. Ein neuer Menschenrechtsbeauftragter muss jedoch von beiden Kammern des polnischen Parlaments bestätigt werden. Die mehrheitlich von der PiS besetzte erste Kammer, der Sejm, und die von der Opposition dominierten zweite Kammer, der Senat, konnten sich über Monate nicht auf einen Kandidaten einigen. Also blieb Bodnar im Amt.

Die PiS sann auf einen anderen Weg, ihn von dem Posten zu entfernen. Sie beauftragte das Verfassungsgericht damit, zu prüfen, ob Bodnars weiterer Verbleib im Amt verfassungskonform sei. Politische Gegner werfen der PiS vor, sie habe das Verfassungsgericht mit ihr nahe stehenden Richtern besetzt.

In einem vierten Anlauf möchte die PiS nun ihren Abgeordneten Bartłomiej Wróblewski zum neuen Menschenrechtsbeauftragten machen. Er gehört zu einer Gruppe von Parlamentariern, die mit einem Antrag beim Verfassungsgericht erfolgreich eine Verschärfung des Abtreibungsrechts erwirkt haben.

EU spricht von "besorgniserregender Lücke"

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts beunruhigt. Das Urteil schaffe eine besorgniserregende Lücke für die Funktion des Beauftragten und den Menschenrechtsschutz in Polen, schrieb sie auf Twitter. Ein Nachfolger müsse dringend ausgewählt werden. Ähnlich reagierte die EU-Kommission: Man verfolge die Entwicklung besorgt, sagte ein Sprecher. Es sei von größter Wichtigkeit, dass die Institution des Menschenrechtsbeauftragten unabhängig bleibe und ihr Handeln nicht behindert werde. (APA, dpa, 15.4.2021)