Die einzelnen Bestandteile des Grundbuchs sind durch Sternchen getrennt. Im C-Blatt befinden sich die Belastungen wie etwa ein Pfandrecht.

Wer Grund und Boden erwerben will, sollte Einsicht ins Grundbuch nehmen.

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Baugrundstück, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.: Will man Grund und Boden erwerben, dann ist es unumgänglich, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer bücherlicher Eigentümer des Objekts ist und – vor allem – welche Belastungen eingetragen sind. In dem öffentlichen Register, das gegen Gebühr von jedermann und jederfrau ohne Angabe von Gründen eingesehen werden kann, werden die Rechte an Grundstücken verwaltet.

Gericht, Notar oder Internet

Geführt wird das Grundbuch von den Bezirksgerichten. Braucht man also einen Grundbuchauszug für eine bestimmte Liegenschaft, begibt man sich entweder auf das zuständige Bezirksgericht, zu einem Notar– oder ins Internet. Es gibt nämlich mehrere vom Justizministerium autorisierte Verrechnungsstellen, bei denen man sich zunächst registrieren muss, danach sind elektronische Abfragen bequem von zu Hause aus möglich.

Zu den zehn autorisierten Stellen gehören etwa auszug.at, bundesdienste.at, lexunited.com und verrechnungsstelle.at. Für einen aktuellen Grundbuchauszug fallen dort online derzeit 3,53 Euro an, persönlich am Bezirksgericht ist es wesentlich teurer (14,40 Euro).

Aufbau ist immer gleich

Hat man dann so einen Grundbuchauszug zum ersten Mal vor sich liegen, dann herrscht aber wohl zunächst Verwirrung vor. Doch der Aufbau eines Grundbuchauszugs ist relativ einfach erklärt: Er unterteilt sich in die sogenannte Aufschrift, die den "Kopf" jeder Grundbuchseinlage bildet und Informationen zu Katastralgemeinde (KG), Einlagezahl(EZ), Gerichtsbezirk und Abfragedatum beinhaltet, außerdem wichtige Vermerke wie jenen, ob es sich um Wohnungseigentum oder beispielsweise Baurecht handelt.

Es folgen das Gutbestandsblatt (A1-und A2-Blatt), das Eigentumsblatt (B-Blatt) und das Lastenblatt (C-Blatt). Getrennt werden diese Bereiche durch Sternchen.

Das B-Blatt gibt an, wer Eigentümer des Grundstücks oder eines darauf befindlichen Wohnungseigentumsobjekts (zum Beispiel eine Wohneinheit oder ein Garagenstellplatz) ist. Dabei hat jeder Eintrag eine "laufende Nummer" (LNR), die man nicht mit den Top-Nummern einer Wohnanlage verwechseln darf. Bei einer größeren Anlage mit zahlreichen Wohneinheiten samt Garagenstellplätzen kann das schon einmal eine sehr lange Liste werden.

Belastungen im C-Blatt

Im C-Blatt steht dann, ob bzw. welche (Pfand-)Rechte eingetragen sind. Auch hier hat jeder Eintrag eine laufende Nummer, und es steht jeweils dabei, auf welchen Eintrag im B-Blatt er sich bezieht. "Auf Anteil B-LNR 20" heißt beispielsweise, dass dieser Eintrag für die laufende Nummer 20 im B-Blatt gilt. In der Aufschrift, also im "Kopf" des Auszugs, ist immer auch die jüngste Tagebuchzahl genannt – d. h. die Aktenzahl, zu der die jeweils letzte Eintragung vollzogen wurde. Damit ist bei einem Vergleich mit älteren Auszügen leicht feststellbar, ob sich seither etwas geändert hat. Falls es gerade aktuelle Vorgänge (=Anträge) gibt, werden diese mit einer sogenannten "Plombe" kenntlich gemacht.

"Eine Plombe signalisiert: Es gibt offene Anträge, durch die sich in Kürze etwas ändern könnte", erklärt der Grundbuchexperte Anton Jauk, der immer wieder Kurse zum Thema Grundbuch hält. Dann heißt es: abwarten. "Meistens dauert es aber nur ein paar Tage, bis ein Antrag vom Grundbuchgericht erledigt worden ist."

Elektronisch seit 50 Jahren

Österreich sei in Sachen Grundbuch internationales Vorbild, sagt Jauk. "Österreich hat seit 50 Jahren ein elektronisches Grundbuch, 40 Jahre lang waren wir damit weltweit die Einzigen." Das System gehe noch auf Maria Theresia zurück; unter ihrer Regentschaft wurde 1770 mit dem Aufbau eines Häuserverzeichnisses begonnen. Noch heute hätten rund 20 EU-Länder überhaupt kein Grundbuch oder es ist – wie etwa in Deutschland– kein öffentlich zugängliches Register. (mapu, 19.4.2021)