Der gelbe Impfpass – der wohl nicht mehr bei allen Österreicherinnen und Österreichern in so gutem Zustand ist – ist eines von vielen Eintrittstickets.

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Der grüne Pass lässt auf sich warten. Am 4. Juni, so bekräftigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nun, soll er national ausgerollt werden, Ende Juni dann EU-weit. Dann soll mit einem QR-Code einfach nachgewiesen werden, welchen Status – also getestet, geimpft oder genesen – man hat, mit dem man diverse Freiheiten genießen darf. Bis dahin gibt es verschiedene Möglichkeiten, um zu beweisen, dass von einem selbst nur eine " geringe epidemiologische Gefahr" ausgeht.

  • Tests So etwa durch Tests. Bekanntlich werden dreierlei Arten von Tests als Momentaufnahmen für unterschiedlich lange Fristen zugelassen. Ein Zertifikat bekommt man – je nachdem, wo der Test durchgeführt wird – direkt in Apotheke, Schnupfenbox, Teststraße, Labor etc. Wird der Test zu Hause gemacht, entweder im Zuge des Programms "Alles gurgelt" oder mit einem digital eingemeldeten Antigen-Selbsttest, spuckt die entsprechende Software ein Zertifikat aus.

  • Antikörpertests Die können kostenpflichtig in einem Labor durchgeführt werden, dort bekommt man auch die Bestätigung für das Ergebnis. Chief Medical Officer Katharina Reich von Gesundheitsministerium sagte am Dienstag im Ö1-Radio, die Labore müssten sicherstellen, dass etwa ein Wirt oder eine Wirtin den Befund auch lesen kann – ohne Fachwissen. Kontrollierende müssten nur auf das Datum schauen und "auf diesen Einzeiler, der in diesem Befund steht, wo ganz klar das Wort positiv erkennbar ist".

  • Impfungen Auch da gibt es digitale und analoge Lösungen, um eine Corona-Schutzimpfung nachzuweisen. Zuallererst den gelben Impfpass aus Papier, der gilt freilich. Der elektronische Impfpass ist zwar noch nicht fertig, aber jetzt schon bereit, Corona-Schutzimpfungen zu erfassen. Ärztinnen und Ärzte sind dafür zuständig, die Impfung einzutragen, Patienten oder Patientinnen können sich dann einen Auszug downloaden. Dafür müssen sie sich auf www.gesundheit.gv.at mit der Handysignatur einloggen und dann in das Elga-Portal einsteigen. Ärztinnen und Ärzte sind außerdem angewiesen, speziell auch Personen, die nicht im Impfregister eingetragen werden können, eine schriftliche Impfbestätigung zum Beispiel im Papier-Impfpass oder auf einem Impfkärtchen auszustellen. Auch das gilt als Impfnachweis.

  • Genesung Um zu beweisen, dass man das Virus bereits hatte, braucht man etwa einen Quarantänebescheid. Steht auf dem nicht, dass man wegen des Coronavirus abgesondert wurde, oder hat man ihn verloren, geht zum Beispiel auch ein Attest eines Arztes, im schlimmsten Fall braucht es einen Antikörpertest.

Laut Gesundheitsbeamtin Reich könne man statt eines Originals auch ein Foto am Handy mitbringen, "wenn es geht in einem PDF-Format", es müsse außerdem klar erkennbar sein. Gesundheitsminister Mückstein meinte am Dienstag, man müsse auch eventuell einen Ausweis vorzeigen, wenn man ein Lokal oder Ähnliches betreten will. (elas, 18.5.2021)