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In Deutschland gibt es seit Ende 2020 die "Provisionsteilung", in Österreich fordert die AK Vorarlberg nun Eingriffe beim Kauf.

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Die Regierung wollte bekanntlich die Maklerprovisionen neu regeln, bis jetzt gibt es dazu allerdings immer noch keinen Entwurf. Das Vorhaben bezog sich darauf, bei den Maklerprovisionen das Bestellerprinzip einzuführen – vorerst nur "bei Vermittlung von Mietobjekten", so steht es im Regierungsprogramm. Also bei Mietwohnungen.

Die Arbeiterkammer Vorarlberg, das ist wohlgemerkt eine von der "schwarzen" FCG dominierte Kammer, macht nun aber einen Vorstoß hinsichtlich einer Begrenzung der Maklerprovisionen auch bei Kauf-Transaktionen. Konkret hat sie in ihrer Vollversammlung Anfang Mai beschlossen, dass der Gesetzgeber – also die türkis-grüne Bundesregierung – dazu aufgefordert wird, die Höchstbeträge beim Kauf auf zwei Prozent abzusenken.

Begründet wird das damit, dass sich die Maklerprovision ausschließlich am Wert der Immobilie orientiere. Und diese Werte hätten in den vergangenen Jahren enorm zugelegt, so die Arbeiterkammer Vorarlberg. "Der Häuserpreisindex, der seit 2010 die Preise von Wohnungen und Häusern erfasst, ist im Zeitraum 2010 bis 2019 um ganze 51,5 Prozent gestiegen. Dementsprechend konnten auch die Makler um 51,5 Prozent höhere Provisionen verrechnen als zehn Jahre zuvor."

"In keinem Verhältnis"

Habe ein Haus oder eine Wohnung im Jahr 2010 noch 300.000 Euro gekostet, so stieg der Preis im Jahr 2019 für eine gleichwertige Immobilie gemäß dem Index um durchschnittlich 51,5 Prozent auf 454.500 Euro, rechnet man vor. Die Höchstprovisionvon sechs Prozent (drei Prozent vom Verkäufer plus drei Prozent vom Käufer) sei gleichermaßen von 18.000 auf 27.270 Euro gestiegen, zuzüglich Umsatzsteuer auf brutto 32.724 Euro.

Fazit der Arbeiterkammer: "Das Honorar steht in keinem Verhältnis mehr zu den Dienstleistungen eines Maklers." Eine Reduktion der Höchstprovisionssätze auf zwei Prozent des Kaufpreises bzw. eine angemessene Begrenzung des Maklerhonorars, insbesondere gegenüber privaten Immobilienkäufern, erscheine deshalb "mehr als angezeigt". Denn obwohl es sich bei der Provision von drei Prozent des Kaufpreises, die ein Makler von jeder Seite bei Kauftransaktionen verlangen darf, um Höchstprovisionen handle, gebe es "für den Käufer dabei in der Regel keinen Spielraum". Die "Zwangslage der Käufer, aufgrund des sehr engen Marktes eine Immobilie vielfach nur über einen Makler erwerben zu können", werde hier "ganz klar ausgenützt".

Begutachtungsentwurf erwartet

Ganz generell vertrete die Arbeiterkammer Vorarlberg die Auffassung, dass das Bestellerprinzip einzuführen ist und lediglich der Erstauftraggeber des Maklers provisionspflichtig werden soll.

Zum Bestellerprinzip gibt es, wie bereits erwähnt, noch nichts Neues, alles wartet auf einen Begutachtungsentwurf der Regierung. Und übrigens nicht nur bei den Maklerprovisionen: Auch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes ist, wie schon öfters berichtet, überfällig.

Doch zurück zu den Maklerprovisionen. In Deutschland wurde schon 2015 bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt. Ende des Vorjahres folgte bei Kauftransaktionen die sogenannte Provisionsteilung: Seither darf von Käufern nicht mehr eine höhere Provision verlangt werden, als vom Verkäufer – zumindest dann, wenn Letzterer den Makler beauftragt hat.

Verhandlungen nahmen zu

Wie hat sich das bisher ausgewirkt? Das hat sich das Makler-Netzwerk Remax Germany auch gefragt und eine Onlineerhebung unter 60 Maklern aus allen 16 deutschen Bundesländern beauftragt. In den Ländern, in denen die neue Provisionsregelung erst seit dem 23. Dezember 2020 verpflichtend gilt (in manchen gab es die Regelung schon davor), geben 61,9 Prozent der befragten Makler an, dass Verkäufer die Provision vor Abschluss des Maklervertrags nun stärker verhandeln.

"Da die Verkäufer nun ebenfalls in die Zahlungspflicht genommen werden, ist es nur logisch, dass sie stärker um die Provisionshöhe verhandeln", erklärte dazu Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter von Remax Germany, kürzlich im Finanzmagazin Cash. "Die gesetzliche Neuregelung entfaltet damit ihre Wirkung zugunsten der Käufer, denn das Verhandlungsergebnis kommt ihnen gleichfalls zugute."

Insgesamt würden sich nun sowohl Verkäufer als auch Käufer kritischer bei der Auswahl des passenden Maklers geben. Für Verkäufer seien vor allem Referenzen und die Qualifikation des Vermittlers wichtiger geworden. (Martin Putschögl, 31.5.2021)