Tanzen bis zum Morgengrauen: Endlich ist es wieder möglich. Seit 1. Juli haben die Pforten der Nachtgastronomie wieder geöffnet, und damit steht ausgelassenen Partynächten nichts mehr im Weg. Vorausgesetzt, man ist geimpft, genesen oder getestet, denn auch hier gelten nach wie vor bestimmte Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Neben der Drei-G-Regel ist eine Registrierungspflicht und eine Maximalauslastung von 75 Prozent vorgeschrieben.

Durchtanzte Nächte – endlich wieder möglich. Überwiegt die Freude oder die Angst bei Ihnen?
Foto: Christian Fischer; foto@fischerfoto.com

Tanzen, trinken und ausgelassen feiern – auf all das freuen sich die ausgehungerten Clubbesucherinnen und -besucher wieder, die seit 16 Monaten gänzlich darauf verzichten mussten, denn so lange hatte die Nachgastronomie geschlossen. Endlich kann man wieder mit Freunden fortgehen und zur Musik stundenlang auf der Tanzfläche bleiben, bis man schließlich nach einer ausgelassenen Partynacht, mehr oder weniger illuminiert und von Vogelgezwitscher begleitet, den Heimweg antritt. Die Freude ist groß. Auch bei so manchen Betreibern der Clubs. Aber auch Ärger und Ängste schleichen sich ein, wie DER STANDARD berichtet.

Was überwiegt bei den Gästen?

Ganz wohl ist diesem User nicht dabei:

Für Freiluft-Raves spricht sich ein anderer User aus:

Vor der zweiten Impfung will dieser Poster in keinen Club gehen:

Und bei Ihnen?

Waren Sie schon in einem Club?

Wie fühlt es sich an, nach Monaten wieder fortzugehen, bis die Morgensonne herauskommt? Was hat Ihnen besonders gefehlt? Welche Nachtgastronomie haben Sie schon besucht? Und wie sicher haben Sie sich beim Tanzen und Trinken dort gefühlt? Erzählen Sie von Ihrer Partynacht nach so langer Zeit! (wohl, 5.7.2021)