Wien – Zwar steigen die Corona-Infektionszahlen wieder, doch der Wirtschaft kann das momentan nicht viel anhaben – mit ein paar Ausnahmen. So leidet etwa die Stadthotellerie noch an den Nachwirkungen der Krise – und dementsprechend brauchen gewisse Firmen weiterhin staatliche Hilfen. Seit Montag können zwei entsprechende Unterstützungsleistungen für Juli 2021 beantragt werden: Der sogenannte Ausfallbonus II wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz läuft nun bis zum Jahresende, teilte das Finanzministerium mit.

Ausfallbonus II

Der Ausfallbonus II wird nun von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Es gibt mindestens 100 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Kalendermonat. Weiters ist die Auszahlungshöhe beim Ausfallbonus II insofern gedeckelt, als die Summe aus Ausfallbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats aus dem Jahr 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallbonus II endet Mitte November.

Verlustersatz

Unternehmen können weiters die erste Tranche des Verlustersatzes beantragen, der ebenfalls verlängert und adaptiert wurde. Hier können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 vorliegt. Es spielt keine Rolle, wenn man vor der Verlängerung einen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt hat. Das wird nicht berücksichtigt (Details siehe Infobox).

Für die meisten Branchen geht es wieder bergauf, die Stadthotellerie etwa hinkt aber noch hinterher.
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Konjunktur im Zenit

Zwar zeigen die Wachstumszahlen seit vielen Wochen stetig nach oben, der Zenit der Wachstumsdynamik dürfte für heuer aber erreicht sein, zumindest wenn es nach der Einschätzung der Bank Austria geht. Der Konsum und der darauf gestützte Dienstleistungssektor dürften noch einmal zulegen, in der Industrie und am Bau dürfte die Dynamik aber nachlassen. Für das Gesamtjahr 2021 gehen die Fachleute weiter von 3,2 Prozent BIP-Anstieg aus, für 2022 sogar von 5,5 Prozent.

Der Bank-Austria-Konjunkturindikator hat das Allzeithoch des Vormonats von sechs Punkten gehalten, hieß es am Montag. Auch wenn die Konjunkturstimmung auf dem Höhepunkt sei, würden sich in Teilen der Wirtschaft zu Beginn der zweiten Jahreshälfte Ermüdungserscheinungen zeigen. Die internationale Unterstützung für die exportorientierte Industrie verliere etwas an Kraft, die zusätzlichen Impulse durch den globalen Handel würden schwächer. Auch Lieferengpässe etwa im Halbleiterbereich würden die Industriedynamik belasten, die trotz gesunkener Stimmung weiter sehr stark sei.

Angebot und Nachfrage passt nicht

Die Erholung am Arbeitsmarkt, die der Wirtschaftsaufschwung bewirkt habe, leide unter sinkender Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage. Zuletzt sei die Arbeitslosenquote bei 7,7 Prozent gelegen, nur einen halben Prozentpunkt über dem Tiefpunkt vor Beginn der Pandemie. Für das Gesamtjahr 2021 werden im Schnitt 8,3 Prozent erwartet, und schon im Verlauf des kommenden Jahres sollte das Vorkrisenniveau wieder erreicht werden können.

Staatliche Ausgaben

Die Pandemie hat zu einer Verdoppelung der staatlichen Ausgaben für den Arbeitsmarkt im Vergleich zur Vorkrisenzeit geführt. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 9,06 Milliarden Euro für das Arbeitsmarktbudget aufgewendet, davon flossen 3,36 Milliarden für Kurzarbeitshilfen, 1,4 Milliarden für Notstandshilfe, 1,28 Milliarden für Arbeitslosengeld und 1,93 Milliarden für sonstige Arbeitsmarktmittel, vor allem für Qualifizierungen.

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Insgesamt wurden bisher vom Staat 40 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen zugesagt oder ausbezahlt. Beim Ausfallbonus gab es bisher seit November gut 400.000 Antragsteller, 2,7 Milliarden Euro wurden ausbezahlt (Stand: 11. August). Durchschnittlich flossen pro Antragsteller 6.654 Euro. Beim Verlustersatz wurden an 675 Antragsteller rund 266 Millionen Euro ausbezahlt. Hier erhielt ein Antragsteller im Durchschnitt rund 400.000 Euro. (and, APA, 16.8.2021)