Das von der Regierung angekündigte Klimaschutzgesetz lässt weiter auf sich warten. Von grüner Seite liegt bereits seit April ein entsprechender Entwurf vor.

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Mehr als 380.000 Wahlberechtigte unterzeichneten vergangenen Herbst das Klimavolksbegehren. Unterstützung kam auch von der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) selbst: Im Frühjahr 2021 beschlossen die Regierungsparteien einen rechtlich nicht verbindlichen Entschließungsantrag, der Forderungen der Bürgerinitiative umsetzen sollte. Wie eine aktuelle parlamentarische Anfrage von Julia Herr (SPÖ) zeigt, befindet sich die Regierung mit ihren eigenen Maßnahmen allerdings im Verzug.

So hatten die Regierungsparteien im Antrag etwa einen "Klimarat der Bürgerinnen und Bürger" vorgesehen, der sich abhängig von den Covid-19-Maßnahmen Mitte 2021 hätte konstituieren sollen. Geplant war zudem ein mit Fachleuten besetzter "Klimabeirat", der die Einhaltung des CO2-Budgets prüft. Die Einrichtung beider Gremien wird sich nun verschieben.

Der Startzeitpunkt des Klimarats sei – wie befürchtet – aufgrund der Pandemie nicht möglich gewesen, heißt es in der Anfragebeantwortung durch Gewessler. Das war allerdings nicht der einzige Grund für die Verzögerung: Dazu kamen laut Ministerium die "erforderliche europaweite Ausschreibung" und die "umfangreichen organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen".

Klimaschutzgesetz erwartet

Der wissenschaftliche Klimabeirat aus Expertinnen und Experten soll laut Gewessler dagegen erst mit dem geplanten Klimaschutzgesetz (KSG) eingerichtet werden. Auch dort hat das Ministerium Nachholbedarf: Ein erster Entwurf hätte ursprünglich noch vor dem Sommer präsentiert werden sollen.

Gewessler hofft, dass das geplante Gesetz nun "möglichst rasch in Begutachtung gehen kann". Derzeit werde das Vorhaben noch regierungsintern diskutiert. Verwunderlich ist das nicht: Zur Debatte steht auch ein politisch umstrittenes Grundrecht auf Klimaschutz. Rechtlich dürfte das möglich sein, wie ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt. Laut Gewessler sollen dessen Ergebnisse nun in die weitere Diskussion einfließen.

Im Verzug befindet sich das Ministerium – DER STANDARD berichtete – auch bei der Evaluierung klimaschädlicher Förderungen. Der Regierungsantrag sah vor, dass eine entsprechende Studie schon im Juli 2021 vorgelegt werden soll. Laut Ministerium war das aber "aufgrund des großen Umfangs nicht innerhalb von vier Monaten" möglich.

Kritik von SPÖ und Klimavolksbegehren

Anfragestellerin Herr sieht das anders: ÖVP und Grüne hätten die Fristen zwar selbst beschlossen, aber offensichtlich "nie ernsthaft geplant", sie einzuhalten. "Während Gewessler versprochen hat, die Forderungen des Volksbegehrens ernst zu nehmen, erweist sich diese Zusage ein paar Monate später als Mediengag", sagt die SPÖ-Abgeordnete dem STANDARD. Den Regierungsantrag selbst unterstützte die SPÖ damals übrigens nicht. Er sei nicht verbindlich genug gewesen und habe die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen nicht angemessen berücksichtigt, heißt es vom SPÖ-Parlamentsklub.

Kritik übte auch das Volksbegehren selbst: "In einem Sommer, in dem die Klimakrise durch Überflutungen, Vermurungen, Hitzewellen und Waldbrände für alle spürbar wird, hat Österreichs diesen Entwicklungen nichts entgegenzusetzen", sagt Initiatorin Katharina Rogenhofer. Es gebe seit über 200 Tagen kein Klimaschutzgesetz, obwohl ein Entwurf von grüner Seite bereits seit April vorliege.

Bisher würden Forderungen und damit notwendige Klimamaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt und das trotz großer Versprechen. "Die Spitzenpolitik debattiert lieber über Verzicht und Steinzeit. Das ist nicht nur fahrlässig, weil uns bei Nichthandeln der Verzicht unserer Lebensgrundlagen droht, sondern auch eine Verhöhnung der fast 400.000 Menschen, die das Klimavolksbegehren unterschrieben haben", sagt Rogenhofer. (Jakob Pflügl, 16.8.2021)