Die Regierung will Regelungen zur Sterbehilfe neu aufstellen.

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Wien – Die Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich dürfte unmittelbar bevorstehen. Die politischen Verhandlungen seien im Laufen, hieß es bei den Ministerinnen Alma Zadić (Justiz, Grüne) und Karoline Edtstadler (Verfassung, ÖVP). In Verhandlerkreisen war am Dienstag zu hören, dass man gut vorankomme und eine Einigung dieser Tage möglich sei. Eine Begutachtung und die Beschlussfassung noch vor Jahresende werde angepeilt. Ein kolportiertes späteres Inkrafttreten wurde dementiert.

Es besteht Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt.

Konservative wollen Regelung in Verfassungsrang

Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde.

Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt. (APA, 19.10.2021)