Für den Abtransport der vielen sichergestellten Schusswaffen mussten mehrere Polizeiautos ausrücken.

Foto: LPD NÖ/LVT

Nach der Sicherstellung eines riesigen Waffenlagers im Privathaus eines 53-jährigen Mannes und dessen Ehefrau aus dem Bezirk Baden kommt auf die Ermittler viel Arbeit zu. Sie müssen jede einzelne Waffe und die Munition auf Funktionsfähigkeit prüfen, die Herkunft klären und wie sie in Besitz der Verdächtigen gelangt sind.

Unter den Waffen befinden sich laut Polizei auch zwei Maschinengewehre, sechs Maschinenpistolen, ein Sturmgewehr, ein Scharfschützengewehr, Pumpguns, Revolver und Pistolen, sogenannte schießende Kugelschreiber (getarnte Schusswaffen) sowie 1.200 Kilogramm Munition. Es besteht zudem dringender Verdacht, dass es einen rechtsradikalen Hintergrund gibt.

Innenminister besorgt

Für die Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. Dass der Mann und die Frau nur auf freiem Fuß angezeigt wurden, erscheint aber aufgrund der Vorwürfe ungewöhnlich. Zumal selbst Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) von Waffenfunden gesprochen hatte, die ausreichten, um "die Republik in eine massive Krise zu stürzen". Nehammer bezog sich auf nun schon drei ausgehobene Waffenlager seit Dezember, alle im rechtsextremen Milieu.

Kein Grund für U-Haft

DER STANDARD fragte deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nach. Dort hieß es, dass im jüngsten Fall kein Antrag auf U-Haft gestellt worden sei, weil die Verdächtigen bisher unbescholten seien und aktuell kein Grund für eine U-Haft vorliege – also weder Fluchtgefahr noch Verdunkelungsgefahr noch Tatbegehungsgefahr, weil ja das gesamte Material sichergestellt worden sei. Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt betonte allerdings, dass Haftanträge jederzeit möglich seien, wenn sich diese Notwendigkeit aus den weiteren Ermittlungen ergebe.

Belastung oder Entlastung

Wenn sich etwa herausstellt, dass die Menge des sichergestellten Sprengstoffs dazu geeignet wäre, schwere Anschläge zu verüben, könnte es eng für die Verdächtigen werden. Umgekehrt würde es die Verdächtigen entlasten, wenn die Schusswaffen nicht mehr zu gebrauchen sind. Unter bestimmten Umständen dürfen schießuntauglich gemachte Waffen als Dekowaffen gesammelt werden. Deshalb ist es wichtig, das Material genau zu überprüfen.

Die Ermittlungen laufen jedenfalls wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz sowie auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz, es wurden auch NS-Devotionalien und Nazi-Dateien sichergestellt.

Bis zu 20 Jahre Gefängnis

Die Höchststrafe bei Verstößen gegen das Waffengesetz beträgt drei Jahre Gefängnis, das Verbotsgesetz sieht Strafen von bis zu 20 Jahren vor. Hochverrat, um an Nehammers Äußerung anzuknüpfen, begeht, wer mit Gewalt die Republik Österreich bedroht. Darauf stehen ebenfalls bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug. (Michael Simoner, 11.11.2021)