Eintritt nur mit 2G plus: Besucher brauchen dann nicht mehr nur einen Nachweis über Impfung oder Genesung, sondern auch einen gültigen PCR-Test, dessen Abnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.

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Wien – Wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag bei der Präsentation der Kinderimpfstraße ankündigte, werden in Wien die angekündigten zusätzlichen Verschärfungen in Sachen Coronamaßnahmen Ende dieser Woche in Kraft treten. Teil des Pakets ist etwa die 2Gplus-Regelung. In der Bundeshauptstadt dürfen künftig etwa Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. Die Regelung muss daher mehr oder weniger für den gesamten Kulturbetrieb eingeführt werden.

Christian Dörfler, Kinovertreter in der Wirtschaftskammer, sieht darin ein "Riesenproblem" für seine Branche. "Das würde uns 70 Prozent weniger Besucher bringen", sagte er am Sonntag im APA-Gespräch. Weniger kritisch steht Dörfler zum auf Bundesebene vorgesehenen Lockdown für Ungeimpfte.

Déjà-vu Kurzarbeit

In der Bundeshauptstadt fordert der Branchenvertreter eine "Gleichbehandlung aller" – also etwa von Kultur und Gastronomie. Denn nach derzeitigem Plan würden die Menschen dann eben dort hingehen, wo sie keinen Test bräuchten. Die 2G-plus-Regel sieht ja vor, dass der Zutritt nur noch für Personen gestattet ist, die einerseits geimpft oder genesen sind und zusätzlich noch einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Für die Gastronomie oder den Handel ist dies nicht geplant.

Sollte es für die Kultur dazu kommen, "sind wir wieder bei der Kurzarbeit", prophezeite der Wirtschaftskämmerer. Dann wären auch wieder Umsatzersätze erforderlich, damit die Häuser in Wien überleben könnten. Dörfler ist auch Betreiber des Haydn-Kinos auf der Mariahilfer Straße. Im Falle von 2G plus müsse er überlegen, ob sich ein Aufsperren aufgrund des zu erwartenden Besucherschwunds überhaupt noch lohne.

Zweifel an Alleingängen

Prinzipiell zweifelt Dörfler an der Sinnhaftigkeit von Alleingängen in einzelnen Bundesländern. Denn bei strengeren Maßnahmen in Wien würden die Leute dann eben zum Beispiel ins Multiplex-Kino in der niederösterreichischen SCS – sie liegt unweit der Wiener Stadtgrenze – ausweichen. Besser leben könnte er etwa mit einer Bestimmung, die die Kinobesucherinnen und -besucher zusätzlich zum 2G-Nachweis zum Tragen einer Maske bis zum oder am Platz verpflichtet.

Mit dem vom Bund geplanten österreichweiten Lockdown für Ungeimpfte kann der Kinovertreter indes besser leben. Denn für den Kulturbereich ändere sich dadurch eigentlich nichts, da hier bereits die 2G-Regel gelte und also Ungeimpfte schon ausgeschlossen seien. Die Einführung der 2G-Bestimmung habe den Lichtspielhäusern bisher einen Rückgang von 20 bis 30 Prozent beschert, meinte Dörfler.

Bundestheater: Alles besser als Schließung

Die Bundestheater bereiten sich ebenfalls auf Einführung der 2G-plus-Regel vor. Das erklärte Holding-Geschäftsführer Christian Kircher am Samstag im Gespräch mit der APA. Man befürchte zwar einen Einbruch der Besucherzahlen, trage die Maßnahmen aber mit, so Kircher.

"Alles ist uns lieber als eine neuerliche Schließung", sagte Kircher, der sich damit eins mit den künstlerischen Leitungen von Staatsoper, Volksoper und Burgtheater weiß. Man habe sich immer für die 2G-Regel starkgemacht und habe zuletzt "dafür eigentlich sehr gute" Auslastungen verzeichnet, die durchschnittlich 20 Prozent unter jenen der früheren Oktober- und Novemberzahlen gelegen seien. Wie stark sich die künftige zusätzliche Testverpflichtung auf den Besuch auswirken werden, lasse sich schwer prognostizieren.

Maske ja oder nein?

Zwar ist man bei den Theatern nicht so alarmiert wie bei den Kinos, dennoch wundert man sich, dass keine Maskenpflicht eingeführt wurde. Erstaunlich finde Kircher, dass unter den neuen Umständen weiter Masken nur freiwillig zu tragen sind. "Wir hätten erwartet, dass in der nächsten Stufe die Maskenpflicht kommt", so Kircher, der schätzt, dass derzeit rund 60 Prozent der Bundestheater-Besucher die Masken auch während der Vorstellungen tragen.

Am Sonntag hatte sich die Staatsoper mit einem Schreiben ans Publikum gewandt. "Leider ist uns nicht bekannt, ab wann genau diese Maßnahmen zum Tragen kommen. Sollte das sehr kurzfristig geschehen, könnten wir daher in die Situation geraten, Sie trotz gültiger Eintrittskarte und 2G-Nachweis am Abend nicht einlassen zu dürfen", hieß es darin. "Wir können dagegen nichts unternehmen als Sie zu bitten, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen. (...) Wir bedauern diese Erschwernisse außerordentlich, können sie aber nicht beeinflussen und hoffen dafür auf Ihr Verständnis."

Konzertlocations eher gelassen

Konzerlocations und Clubs sehen der Verschärfung eher gelassen entgegen, da sich für sie nicht allzu viel ändern dürfte. Aus dem Wiener Club Fluc heißt es etwa, dass man schon bisher freiwillig bei einigen Veranstaltungen 2G plus angewendet und damit gute Erfahrungen gemacht habe. Für Konzerte, wofür man sich in der Regel länger im Voraus Karten sichert, würde ein PCR-Test kein Problem darstellen. Bei Partys, wofür sich Besucher auch spontan entscheiden, sehe die Sache anders aus, da wird mit Einbußen gerechnet.

Andreas Fuderer, der mit dem Wiener Stadtsaal und dem Kabarett Niedermair eine größere sowie eine kleine Bühne betreibt, sieht die 2G-plus-Regel mit gemischten Gefühlen: Einerseits werde es Leute geben, die sagen werden, "das tue ich mir jetzt nicht mehr an", andererseits werde es auch "welche geben, die sich dadurch erst recht besonders sicher fühlen und vielleicht gerade deswegen wieder ins Theater gehen", sagt Fuderer.

Unisono besteht jedenfalls der Wunsch nach einer Wiederaufnahme bzw. Weiterführung von Kompensationszahlungen. Denn mit weiteren Einbußen zwischen 10 bis 50 Prozent rechnen alle Veranstalter. Zuständig wäre dafür der Bund. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ließ am Wochenende verlautbaren, dass es Hilfszahlungen für "besonders betroffene Bereiche" geben werde. Wie diese konkret aussehen, ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen. (APA, red, 15.11.2021)