63 Personen haben bisher Anträge auf Hilfe aus dem Fonds gestellt.

Foto: Christian Fischer

Lange Zeit wurden Opfer und Hinterbliebene des Terroranschlags vom 2. November 2020 im Unklaren darüber gelassen, auf wie viel finanzielle Hilfe sie seitens des Staates bauen können. Zwar gibt es ganz grundsätzlich die Möglichkeit, über das Verbrechensopfergesetz entschädigt zu werden – die Beträge sind jedoch in der Regel relativ gering und decken mitunter auch die Kosten von Begräbnissen nicht zur Gänze ab. Kurz nach dem Anschlag sprach die Regierung deshalb davon, einen außertourlichen Entschädigungsfonds einrichten zu wollen. Ende September 2021 wurde dieser schließlich von Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) präsentiert.

Der von der Opferschutzorganisation Weißer Ring verwaltete Fonds ist vorerst mit 2,2 Millionen Euro dotiert und soll bei Bedarf auch noch erhöht werden können. Eine Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs, Ronald Rohrer, steht dem Weißen Ring zur Seite. Der Prozess, der nach einer Amtshaftungsklage einer Hinterbliebenen gegen die Republik angestrengt wurde, ist vorerst aufgrund der Einrichtung des Fonds unterbrochen – DER STANDARD berichtete.

Das Gremium hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Konkret wurden vergangene Woche erste Auszahlungen durchgeführt, wie der Weiße Ring auf Anfrage mitteilt. Es handelt sich um zwei Vorschüsse in der Höhe von insgesamt 16.000 Euro. Dies sei aber kein Hinweis darauf, wie hoch die Beträge schlussendlich sein werden, betont die Organisation. Bei jedem Antrag werden Gutachten erstellt.

Gesundheitliche Folgen

Bisher haben sich 63 Personen im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfonds gemeldet. Darunter zum Beispiel auch Personen, die sich beim Flüchten verletzten. Grundsätzlich sind all jene anspruchsberechtigt, die eine schwere körperliche Verletzung erlitten haben, unter gleichwertigen psychischen Folgen leiden oder Angehörige verloren haben. Unter jenen, die sich bereits gemeldet haben, befinden sich zwölf Personen mit Schussverletzungen. Man nehme wahr, dass viele Menschen, die Opfer des Anschlags wurden, noch heute psychisch sehr belastet seien, heißt es seitens des Weißen Rings: "Diese Belastung und Betroffenheit reicht zum Teil so weit, dass es ihnen schwer bis gar nicht möglich ist, ihre Forderungen geltend zu machen. Das braucht Zeit." Man begleite die Personen ihren Bedürfnissen entsprechend.

Die Organisation appelliert an Betroffene, sich zu melden: Neben dem Fonds gebe es auch Beratung hinsichtlich der Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz. Diese reichen von Schmerzensgeld über Ersatz von kaputten Brillen bis hin zu Erstattung von Verdienstentgang.

Hilfe erhalten

All jene, die bereits Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz erhalten haben, wurden von den Behörden kontaktiert und auf den Fonds aufmerksam gemacht. Etwaige bereits erhaltene Beträge werden bei der Bemessung der Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds berücksichtigt, heißt es aus dem Sozialministerium.

76 Personen haben aufgrund des Anschlags bislang Hilfe nach dem Gesetz erhalten. In 72 Fällen ist laut dem Ministerium bereits eine Auszahlung erfolgt. Insgesamt wurden 175.000 Euro ausbezahlt. (Vanessa Gaigg, 3.12.2021)