Für mittlere Einkommen kommen im nächsten Jahr Mischsätze von 32,5 und 41 Prozent bei der Lohn- und Einkommenssteuer zur Anwendung, dafür bereits ab Jahresbeginn.

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Die türkis-grüne Regierung reagiert auf die Kritik an der Steuerreform und ändert die Bedingungen der gesenkten Steuersätze für die Lohn- und Einkommenssteuer. Ursprünglich sollten diese zur Jahresmitte 2022 von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent gesenkt werden. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, werden stattdessen bereits ab Jahresbeginn Mischschätze von 32,5 und 41 Prozent zur Anwendung kommen. "Ursprünglich wäre ein Inkrafttreten mit 1. Juli vorgesehen gewesen", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". "Aber damit sie schon das ganze Jahr in Anspruch genommen werden können, haben wir uns für diese Mischsätze entschieden."

Zudem soll es beim sogenannten SV-Bonus nun Anspruch bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 24.500 Euro geben. "Das bringt eine zusätzliche Entlastung von bis zu 250 Euro im Jahr", erklärte Brunner. Für Pensionisten wird der Absetzbetrag erhöht, bereits bei der Veranlagung für dieses Jahr soll die Entlastung 225 Euro pro Person betragen. Die Gesamtentlastung durch die Reform soll bis 2025 etwa 18 Milliarden Euro betragen, rund 3,8 Millionen Steuerzahler sollen davon profitierten.

Kalte Progression bleibt

Ein Ende der kalten Progression ist aber weiterhin nicht vorgesehen. "Wir wollen die arbeitenden Menschen entlasten, aber wir wollen auch Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und das kann man mit einer Steuerreform wesentlich besser als mit der Abschaffung der kalten Progression", sagte Brunner.

Besser absetzbar sollen Investitionen in die thermische Sanierung werden, Details dazu wurden allerdings noch nicht genannt. Auch beim Kauf von Mietwohnungen gemeinnütziger Bauträger sind Erleichterungen vorgesehen. Ein zentraler Punkt der Steuerreform bleibt die Einführung einer CO2-Steuer von 30 Euro pro Tonne ab Mitte 2022, wobei im Gegenzug ein regional gestaffelter Klimabonus ausgezahlt wird.

Auch bei der Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowährungen hat die Regierung auf Kritik reagiert. Heimische Plattformen sind künftig erst ab 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer abzuführen. Bitcoin und Co werden nun steuerlich wie Wertpapiere behandelt, bei Kapitalgewinnen wird daher die 27,5-prozentige Wertpapier-KESt fällig – und das weiterhin rückwirkend bis März dieses Jahres. Wer seitdem zugekauft hat, unterliegt der Steuerpflicht.

SPÖ: Arbeitnehmer gehen leer aus

Die SPÖ begrüßt beim Gesetzesentwurf für die Steuerreform, dass die Regierung "wenigstens einen groben technischen Fehler ausgebessert hat", kommentierte SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer in einer Aussendung. Die nicht administrierbare Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für bestimmte Einkommensgruppen soll doch nicht kommen, stattdessen der SV-Bonus für kleine Einkommen ausgeweitet werden. Ansonsten bleibt die SPÖ bei ihrer Einschätzung, dass bei der türkis-grünen Steuerreform Arbeitnehmer leer ausgehen. "Sie zahlen sich die Steuersenkung selbst, während die Konzerne kassieren und bei ihnen die Milliarden sprudeln", sagt Krainer. (red, 15.12.2021)