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Kritiker sehen die großen US-Konzerne als Gewinner der Änderungen.

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Gestern wurde im Parlament die umstrittene Urheberrechtsnovelle beschlossen. Damit folgt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie, mit dem Ziel, Urheberrechtsverstöße auf den großen Digitalplattformen Google, Facebook, Twitter, Tiktok und Co entweder zu verhindern oder die Urheberinnen und Urheber angemessen finanziell zu vergüten. Mit der Umsetzung werde laut Regierung "mehr Fairness für Kreative" sichergestellt. Diesen war allerdings die Regelung im Vorfeld nicht weit genug gegangen.

Vorbild Deutschland

Sie hätten sich gewünscht – wie in Deutschland vorgesehen –, direkter bei den Plattformen Interessen geltend machen zu können. Nach der nunmehr beschlossenen Regelung ist es aber weitgehend so, dass jene Ebene der Produzentinnen und Produzenten, also Verlage, Plattenlabels etc., mit den Digitalplattformen in Verhandlungen über Pauschalvergütungen treten, nicht aber die Künstlerinnen und Künstler selbst – etwa über deren Interessenvertretungen.

"Nach diesem Uralt-Urheberrechtsverständnis gilt: Man muss das Geschäft schützen, das mit den Werken ihrer eigentlichen Hersteller/innen gemacht werden kann", kritisiert etwa IG-Autorinnen-Autoren-Sprecher Gerhard Ruiss. "Ganz in diesem Sinne ist aus der Urheberrechtsnovelle keine digitale Urheberrechtsreform mit Beteiligung aller geworden, sondern eine Geschäftsschutznovelle für ein paar Giganten aus der Film- und Musikwelt und für die großen Plattformen."

Im Musik- und Filmbereich stoßen sich Kritiker vor allem an der sogenannten Bagatellgrenze. Diese Regelung sieht vor, dass die Nutzung von 15 Sekunden Video und Audio, 160 Zeichen eines Textes und Bilder bis zu einem Datenvolumen von 250 Kilobyte von Internetnutzern frei verwendet, gepostet und sogar gewinnbringend verwendet werden können. Eigentlich sollte die Bagatellregelung sicherstellen, dass keine Überregulierung stattfindet und etwa Instagram-Nutzer wegen eines geposteten Memes oder eines kurzen Konzertausschnitts belangt werden können. Kritiker verweisen aber darauf, dass gerade auf Tiktok mit derartigen Kurzvideos viel Geld gemacht wird. Davon sehen die Urheber nun allerdings keinen einzigen Cent.

Dass hier die Interessen weit auseinandergehen, sieht man daran, dass die Bagatellgrenze von NGOs wie der Bürgerrechtsinitiative Epicenter Works sogar als zu gering kritisiert wurde. Der "Schwellenwert" speziell bei Texten sei so gering, "dass er eine sinnvolle Berichterstattung verhindert, die Zitatfreiheit unverhältnismäßig einschränkt und zu einer Monopolisierung von Sprache führen kann". Die EU-Kommission hätte hier hingegen eine sinnvollere Rechtsauffassung, da sie nur "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" als Sperrungsgrund erkenne.

Opposition kritisiert Novelle

Auch sogenannte automatische Uploadfilter – Software, die die Tech-Plattformen einsetzen, um Urheberrechtsverstöße zu erkennen – sind bei Netzaktivisten umstritten. Sie könnten etwa missbraucht werden, um politische Zensur zu üben, so die Befürchtung. Um "Overblocking" einen Riegel vorzuschieben, sieht das österreichische Recht nun vor, dass die Kommunikationsbehörde Austria (RTR) die Aufsicht über geblockte Inhalte übernimmt und ein Verfahren gegen eine Plattform einleiten kann, sobald sie der Meinung ist, dass diese "systematisch und in einem beträchtlichen Ausmaß" bestimmte Werke nicht hochlädt, obwohl diese nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.

Laut Sprecher der Kommunikationsbehörde wird es in der Praxis weiterhin so aussehen, dass sich Rechteinhaber bei Verstößen dann an sie wenden können, wenn die Plattform selbst nicht oder nicht zufriedenstellend auf die Anfrage reagiert.

Wichtig im neuen Urheberrecht ist auch die ausformulierte Definition "große Online-Plattformen", damit viele der angesprochenen Punkte auch tatsächlich nur von Plattformen wie Youtube oder Google umgesetzt werden müssen. Kleinere Portale oder Hobbyplattformen müssen die genannten Punkte also nicht umsetzen.

Die Opposition äußerte sich zu der Novelle erwartungsgemäß weniger zufrieden. "ÖVP und Grüne gehen vor den Onlineriesen in die Knie", kritisierte Katharina Kucharowits (SPÖ), dass "Google, Amazon oder Facebook" geschützt würden. Auch für den Neos-Abgeordneten Johannes Margreiter "geht’s nicht ohne Direktvergütung", wie sie die Kulturschaffenden weiter fordern. (aam, stew)