Bisweilen entscheidet die Straßenseite über die Höhe des Klimabonus. Wiener, die ins Umland pendeln, bekommen weniger Klimabonus als Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die mangels guten Öffi-Angebots mit dem Auto nach Wien fahren.

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Wien – Ähnlich wie die Impfpflicht dürfte auch der Klimabonus eine administrative Herausforderung werden. Genauer gesagt die Auszahlung dieser als Entschädigung für CO2-Preis- und Energiewende-bedingte Brennstoffkostensteigerungen konzipierten Transferleistung. Im Gegensatz zur Impfpflicht braucht das Umweltministerium, das die Abwicklung des Klimabonus übernimmt, aber nicht nur Personen- und Meldedaten jedes einzelnen Haushalts, sondern auch die Bankkontodaten der Bürgerinnen und Bürger. Und deren Kinder.

Denn der regional abgestufte Klimabonus wird ja in reduzierter Form auch für Kinder ausgezahlt. Je nach Wohnort und Öffi-Erschließung gibt es vier Stufen: in Wien 100 Euro, in allen anderen Gemeinden 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person. Für Kinder gibt es die Hälfte.

Für die Auszahlung braucht das Klimaschutzministerium, das für die jährliche Auszahlung des Klimabonus zuständig ist, von den Meldebehörden, also dem Innenministerium, die entsprechenden Daten: Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz – und die dazugehörigen verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen aus den Bereichen Gesellschaft, Steuern und Abgaben, Sozialversicherung, Verkehr und Technik sowie Personenidentität und Bürgerrechte.

Auch das Finanzministerium, von Natur aus eine zuverlässige Datenquelle, muss liefern. Denn in den Registern der Finanzverwaltung finden sich Erwerbstätige und Familienbeihilfenbezieher genau aufgeschlüsselt – und mit ihnen ein Großteil der für die Auszahlung notwendigen Kontodaten der Österreicherinnen und Österreicher.

Millionen von Daten

Die Bezieher von Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung, die natürlich ebenfalls Anspruch auf den Klimabonus haben, müssen von den Pensionsversicherungsanstalten an das Klimaschutzministerium ausgeliefert werden.

Darüber hinaus braucht es auch noch Daten aus dem Sozialministeriumsservice, konkret jene über Personen mit Mobilitätseinschränkungen, also die unter dem Begriff "Behindertenpass" versammelten Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Sonderbedarf, kein Einkommen

All diese Daten müssen gesammelt und abgeglichen werden, um den Klimabonus überhaupt an Herrn und Frau Österreicher auszahlen zu können. Da der Klimabonus der Deckung eines Sonderbedarfs aus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen dient und daher kein eigenes (zusätzliches) Einkommen darstellt, sollen insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe nicht ausgeschlossen sein. Über diese personenbezogenen Daten verfügt die Finanzverwaltung nicht, denn das ist Ländersache. Letzterer Umstand soll maßgeblich dazu beigetragen haben, dass nicht die Finanzämter den Klimabonus auszahlen, sondern das Klimaschutzministerium höchstselbst, heißt es in Koalitionskreisen.

Wie genau die Datenübermittlung vor sich gehen wird, darüber gibt das Klimabonusgesetz, das am Mittwoch im Finanzausschuss des Nationalrats debattiert wird, keine Auskunft. Auch die administrativen Kosten, die diese neue Datenverwaltungs- und Auszahlungsstelle verursacht, bleiben im Dunkeln. Es wird lediglich auf eine Verordnung verwiesen, die vom Klimaschutzministerium im Einvernehmen mit Finanz-, Innen- und Sozialministerium zu erlassen ist.

Erst im zweiten Halbjahr

Die Ausführungsbestimmungen sind demnach bis 31. August zu erlassen, das Klimabonusgesetz hingegen tritt bereits am 1. März in Kraft. Die Differenz erklärt sich so: Anspruch auf den Klimabonus haben nur Personen, die mindestens 183 Tage eines Jahres ihren Hauptwohnsitz im Inland haben. Daher erfolge die Auszahlung erst im zweiten Halbjahr, so das Ministerium.

Neben der FPÖ sieht auch Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker den administrativen Aufwand durch eine neu einzurichtende Stelle kritisch. Insbesondere die geplante Schlichtungsstelle werde am Anfang viel Arbeit haben, argwöhnt er. Selbige wird eingerichtet, um Fehler zu bearbeiten, etwa wenn jemandem zu wenig ausbezahlt wird oder nicht der passende Betrag.

Ein Tippfehler oder eine unterschiedliche Schreibweise eines Namens mache aus einer Person zwei. "Das Umweltministerium wird ein Datenmonster", warnt Loacker, "dabei ist nicht einmal klar, ob die regionale, teils nicht nachvollziehbare Abstufung des Klimabonus verfassungsrechtlich überhaupt hält." Der ÖGB kritisiert, dass alles per Verordnung und ohne Begutachtung geregelt wird, das sei nicht transparent. (Luise Ungerboeck, 10.1.2022)