Nach Kritik an der Abschiebung wurde eine Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss eingesetzt.

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Die nächtliche Abschiebung der Schülerin Tina nach Georgien sorgte im Jänner 2021 für viel Kritik. Jetzt ist die mittlerweile 13-Jährige wieder in Wien – allerdings ohne ihre Eltern und Geschwister. "Es ist wirklich schade, dass keine Rücksicht auf das Kindeswohl genommen wurde. Ansonsten wäre die ganze Familie noch hier", sagt dazu die Leiterin der nach diesem Fall eingesetzten Kindeswohlkommission, Irmgard Griss, im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch. Die ehemalige Höchstrichterin hatte im Juli 2021 einen Bericht vorgelegt, in dem sie die Kinderrechte in der Praxis nur unzureichend gewürdigt sah.

"Klare Überforderung"

Von einer "klaren Überforderung" sprach Griss im Hinblick auf die Situation der Schülerin. Diese ist derzeit bei einer Gastfamilie untergebracht, musste sich also, um wieder in Wien in die Schule gehen zu können, von ihrer Familie trennen. Laut Griss gäbe es die "Möglichkeit der Familienzusammenführung". Dafür müsste Tina aber das Schülervisum zugesprochen bekommen.

Die Leiterin der Kindeswohlkommission glaubt jedoch, dass es unter den zuständigen Behörden "Bemühungen gibt, die Situation zu verbessern". Griss pocht allerdings auf "Richtlinien und Anleitungen", damit in zukünftigen (Abschiebe-)Verfahren auf das Kindeswohl geachtet werde. Ein Vorschlag, den sie unterbreitete, lautet, "besonders ausgebildete und erfahrene Richter einzusetzen". Immerhin gebe es ein "Bundesverfassungsgesetz für die Rechte der Kinder". (balm, 19.1.2022)