Die Spieleplattform "Roblox" ist vor allem bei jüngeren Zielgruppen beliebt.

Foto: Roblox

Dass der Hersteller eines Videospiels unerwünschte Teilnehmer sperrt, kommt nicht selten vor. Cheaten, Beleidigen anderer Spieler und andere Missetaten können dazu führen, dass man temporär oder dauerhaft vor die virtuelle Tür gesetzt wird.

Was allerdings Seltenheitswert hat ist, wenn ein solcher Rauswurf gerichtlich bestätigt wird. Das Bezirksgericht für Nordkalifornien hat dieses Prädikat nun Benjamin Simon zuteil werden lassen, fasst Ars Technica zusammen. Er ist auf Youtube auch bekannt unter dem Namen "Ruben Sim". Seine Abonnenten hat er meist mit Videos zu "Roblox" unterhalten, einer besonders bei jungem Publikum beliebten Spieleplattform. Um viele Klicks zu machen, griff er dabei aber häufig zu fragwürdigen Methoden.

Lange Liste

Die Betreiber haben eine längere Liste an Verstößen, die sie dem Videomacher in einer im Oktober eingereichten Klage anlasten. Unter anderem stellte er auf "Roblox" ein Sex-Game online, versuchte ein Bild von sich selbst in kaum bekleideten Zustand hochzuladen und soll auch Bilder des NS-Diktators Adolf Hitler veröffentlicht haben.

Weiters wird ihm vorgworfen, andere Nutzer homophob und rassistisch beleidigt zu haben. Zur Last gelegt wird ihm auch der Versuch, sich als Angestellter von Roblox auszugeben. Auch seine Zuseher spornte er zu Missetaten an. Sein Verhalten führte in der Vergangenheit schon mehrfach zu Ausschlüssen. Immer wieder meldete er sich aber neu an.

Als er im Oktober allerdings Drohungen gegen die Entwickler aussprach, eine implizite Bombendrohung gegen dessen jährliche Konferenz (Roblox Developer Conference) auf Twitter postete und andere Nutzer zu ähnlichem Verhalten anspornte, zog Roblox schließlich vor Gericht. Die Dohungen hatten zu einer Unterbrechung des Events, einem Polizeieinsatz und Angst unter den Teilnehmern geführt.

Gerichtliches Spielverbot

Seit kurzem liegt nun eine gerichtliche Anordnung als Konsequenz einer außergerichtlichen Einigung vor. Dieses bestätigt den Ausschluss von Simon und verbietet ihm damit auch unter Strafe, wieder bei "Roblox" aktiv zu werden. Das Unternehmen gab zudem an, schon über 100.000 Dollar alleine dafür ausgegeben zu haben, die Vorfälle mit Simon zu untersuchen und immer wieder Sperrmaßnahmen gegen ihn zu setzen. Man hatte unter anderem versucht, ihn mit Hardware-ID-Blockade von der Plattform fernzuhalten.

Zudem einigten sich die Streitparteien darauf, dass "Ruben Sim" sämtliche Social Media-Inhalte von sich löschen muss, die der gerichtlichen Anordnung zuwider laufen. Seine Konten bei Twitter und Co muss er aber nicht – wie ursprünglich gefordert – löschen. Roblox hatte auch 1,65 Millionen Dollar an Schadenersatz gefordert. Die Summe wurde in der finalen Einigung deutlich auf 150.000 Dollar reduziert, was aber die Youtube-Einnahmen von Simon immer noch deutlich übersteigen dürfte.

Manche Vorwürfe wurden letztlich auch ausgeklammert. Roblox betont aber, dass man zu weiterer Beweisführung bereit gewesen wäre, wenn es zu einer Verhandlung gekommen wäre. In der Anordnung wird weiters festgehalten, dass der Beschluss keine Präzedenzwirkung für ähnliche Auseinandersetzung zwischen Spielefirmen und problematischen Nutzern entfaltet. (gpi, 23.1.22)