Dass Juristinnen und Juristen ihren Text gerne künstlich verlängern, weiß Rechtsanwalt Michael Rami in seinem Gastblog.
Juristen meiden kräftige, alleinstehende Tätigkeitswörter (= Verben) wie die Igel die Schnellstraße und bedienen sich stattdessen eines Nominalstils (abweisen –> der Abweisung anheimfallen). So weit, so bekannt.1
Diese Unart, einen Text künstlich breiter zu treten, um ihn hochtrabender klingen zu lassen, taucht aber noch in einer weiteren Form auf: Hauptwörter werden mit überflüssigen, weil nichtssagenden Partizipien versehen,2 zum Beispiel:
- die erhobene Anklage;
- das gebrauchte Argument;
- die ausschlaggebende Bedeutung;
- der erhaltene Bezug;
- die getroffene Entscheidung;
- die gezielte Maßnahme;
- das anwesende Publikum;
- der bestellte Sachverständige;
- die durchgeführte Untersuchung;
- das gefällte Urteil;
- das gesteckte Ziel.
Nicht jedem wird so etwas auf Anhieb einfallen, aber erst die gemachte Erfahrung macht ja den ausgebildeten Meister! (Michael Rami, 26.1.2022)