Das Impfpflichtgesetz gilt seit Samstag – erst Sonntagnachmittag kam die dazugehörende Verordnung des Gesundheitsministeriums.

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Man stelle sich Folgendes vor: Das Parlament beschließt, dass Zweiräder gegen jede Einbahn fahren dürfen. Das Gesetz tritt Samstagmitternacht in Kraft, und 35 Stunden später ist noch ungeklärt, ob es nur für Fahr- oder auch für Motorräder gilt, ob für jede Einbahnstraße oder nur für bestimmte und wie etwaige Ausnahmen geregelt werden.

Das ist, zugegebenermaßen überspitzt ausgedrückt, die Lage bei der Covid-19-Impfpflicht. Das "4. Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19", so der amtliche Name, gilt seit Samstag – erst Sonntagnachmittag kam die dazugehörende Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Mehr als genug Arbeit

Keine Frage, die in ihr drittes Jahr gehende Pandemie geht vielen Menschen auf die Nerven, und die Beamtinnen und Vertragsbediensteten im Gesundheitsministerium haben seit dem 25. Februar 2020, als das Virus erstmals in Österreich auftrat, mehr als genug Arbeit und Stress gehabt.

Aber dennoch: Der damalige Bundeskanzler Alexander Schallenberg verkündete am 19. November, also vor zweieinhalb Monaten, dass hierzulande eine Impfpflicht kommen werde. Und dann schafft man es nicht, in dieser Zeit alle Details zu klären und sie in Paragrafenform zu bringen? Und für die Kontrolle notwendige Datenbanken aufzubauen?

Gesetz verschieben

Mit Verlaub, dann hätte man auch gleich das Gesetz verschieben können, bis alles fertig ist. So ist es nur ein weiteres Beispiel heimischer Pandemie-Planlosigkeit. (Michael Möseneder, 6.2.2022)