Am 2. November verübte ein Islamist einen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt. Gegen zwei Verfassungsschützer wird im Zusammenhang mit Behördenfehlern im Vorfeld ermittelt.

Foto: Matthias Cremer

Über eine Sache sind sich sowohl Expertinnen und Experten als auch die Politik weitgehend einig: Im Vorfeld des Wiener Terroranschlags ist bei den Behörden vieles schiefgelaufen. Das zeigte auch die Untersuchung der von Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes geleiteten Kommission.

Ob das juristische Konsequenzen hat, ist aber unklar. Einerseits laufen zwei Amtshaftungsklagen, die von Hinterbliebenen gegen die Republik eingebracht wurden. Gerichte werden noch feststellen, ob die Republik Angehörige der Terroropfer für Behördenfehler entschädigen muss.

Andererseits stehen zwei Verfassungsschützer im Verdacht des Amtsmissbrauchs. Es geht um die Frage, ob sie mehr unternehmen hätten können, um den Anschlag zu verhindern. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte und schickte dazu einen Vorhabensbericht ans Justizministerium. Ob die WKStA Anklage erheben oder die Ermittlungen einstellen wollte, ist vorerst nicht bekannt.

Anzeige aus dem BMI

Dazu wird es jedoch auch in naher Zukunft nicht kommen. Denn die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat angeordnet, dass die WKStA noch weiterermitteln soll. "Nach gründlicher Prüfung der Sache haben die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine endgültige Beurteilung noch nicht zugelassen", heißt es seitens der OStA Wien auf STANDARD-Anfrage. Die Entscheidungsgrundlage solle noch "verbreitert" werden.

Der Vorgang wiederholt sich: Schon einmal wurde die WKStA angewiesen, weiterzumachen. Ursprünglich wollte sie die Angelegenheit nach Vorerhebungen einstellen. Brisant sind die Ermittlungen deshalb, weil die Anzeige aus dem Innenministerium selbst kam. Und nicht zuletzt auch deswegen, weil das Ergebnis Auswirkungen auf die Amtshaftungsklagen haben könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Vanessa Gaigg, 15.2.2022)