Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, Ex-Chef der Staatsholding Öbag – und eine Schlüsselfigur in den Korruptionsermittlungen rund um die Volkspartei: Thomas Schmid.

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Es sind die Daten auf Thomas Schmids Smartphone, die die Lawine zum Rollen gebracht haben: Seine Chatnachrichten führten letztlich zum Rücktritt von Sebastian Kurz und Ermittlungen gegen zahlreiche ÖVP-Granden. Im März sollen die Korruptionsvorwürfe in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchtet werden. Doch die Schlüsselfigur Schmid, einst Chef der Staatsholding Öbag, könnte nicht auftauchen – ohne Folgen. So bestätigte die Parlamentsdirektion, dass eine Ladung an ihn zugestellt wurde, er aber nicht erreichbar sei.

"Weder abgetaucht noch unauffindbar"

Schmids Anwalt Thomas Kralik erklärte hingegen, dieser habe "die hinterlegte Ladung für den Untersuchungsausschuss bereits am Donnerstag übernommen. Er ist weder abgetaucht noch unauffindbar." Ob Schmid erscheinen wird, ließ er aber offen. Laut Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sei keine Aussage Schmids möglich, da er keinen Wohnsitz in Österreich habe. Zwar konnte dieser formlos geladen werden, doch das verpflichtet ihn noch nicht zum Erscheinen.

Keine Konsequenzen

Die Verfahrensordnung sieht vor, dass er in einem weiteren Schritt formell geladen werden müsste – also dass die Einladung ihn persönlich erreicht. Nach Rechtsmeinung der Parlamentsdirektion handelt es sich dabei allerdings um einen staatlichen Hoheitsakt. Ein derartiges Vorgehen "kann nur auf eigenem Staatsgebiet erfolgen, es sei denn, es besteht ein besonderes Abkommen", heißt es aus dem Parlament. Solche Abkommen gebe es für U-Ausschüsse nicht.

Zwar könnte sein Anwalt zustellbevollmächtigt werden. Jedoch könne Schmid diese Bevollmächtigung in Bezug auf den U-Ausschuss entziehen, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer zum STANDARD. Auch könnte Kralik argumentieren, dass er nicht wisse, wo Schmid sich aufhält. Erscheint dieser nicht, würde das somit keine Konsequenzen, etwa in Form von Beugestrafen, mit sich ziehen.

Kritik an Sobotka-Vorsitz

Sobotka wird dem U-Ausschuss wieder vorsitzen. Dabei warf ihm die Opposition bereits beim Ibiza-U-Ausschuss Befangenheit vor: Kritisiert wurde seine Nähe zum Alois-Mock-Institut, das wiederum der illegalen Parteienfinanzierung verdächtigt wurde. Sobotka will Zweifel ausräumen – sollten ehemalige Mitarbeiter befragt werden, will er den Vorsitz zeitweise abgeben. Das kritisierte der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Klaus Schröder. "Wenn ein Richter zehn Einbruchsdiebstähle zu verhandeln hat, und er ist bei einem selbst betroffen, ist er bei der Verhandlung aller zehn Diebstähle ausgeschlossen", sagte er. Er fordert eine gründliche Aufarbeitung des "Systems Pilnacek".

Hanger will zurückschalten

Auch ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger fiel vergangenes Jahr mit seinem konfrontativen Stil auf. Ab März will der "neue" Hanger zurückschalten und freundlich, aber bestimmt auftreten. Es geht der ÖVP nun weniger darum, kritische Oppositionspolitiker, Medien und Ermittler zu desavouieren. Vielmehr will die Kanzlerpartei zeigen, dass ihre Handlungen nichts Außergewöhnliches sind.

Für die "volle Aufklärung", die Hanger verspricht, will er auch das Instrument der parlamentarischen Anfrage nutzen. In einer Anfrageserie an alle Ministerien möchte er herausfinden, welche Zahlungen gewisse Vereine in den Jahren 2014 bis 2021 erhalten haben. Die Liste ist lang: 101 Organisationen werden abgefragt, von den Roten Falken über den sozialdemokratischen Motorradklub Red Biker bis hin zur Identitären Bewegung und der Initiative Freiheitliche Frauen. Zum STANDARD sagt Hanger, er wolle "unvoreingenommen" an den Untersuchungsgegenstand herangehen und erst bei Vorliegen aller Informationen Bewertungen vornehmen. Sein Motto für diesen U-Ausschuss: "Transparenz für alle", die Regierungsverantwortung getragen haben. (Muzayen Al-Youssef, Fabian Schmid, 20.2.2021)