Hilfsangebote sind möglichst zentral zu koordinieren.

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Wie viele Menschen aus der Ukraine seit Kriegsbeginn nach Österreich gekommen sind, ist schwer zu schätzen – denn sie sind nicht verpflichtet, sich bei den Behörden zu melden. Ukrainische Staatsangehörige können sich im Schengen-Raum drei Monate lang frei bewegen.

Am Sonntag hatten von 1600 Ukrainerinnen und Ukrainern, die die Grenze überschritten und registriert wurden, 70 Prozent angegeben, andere Länder als Ziel zu haben. Bis Montagabend waren es laut Innenministerium rund 3000 Personen. Innenminister Gerhard Karner zum STANDARD: "Die Zahlen nehmen deutlich zu, aber Österreich ist nach wie vor nicht Zielland Nummer eins." Vor allem Frauen und Kinder seien unter den Flüchtenden. Karner spricht von einer "unglaublich hohen Hilfsbereitschaft von allen Seiten". Es gehe nun darum, die einzelnen Hilfsangebote möglichst zentral zu koordinieren.

Freie Quartiere melden

In Sachen Unterbringung ist die Initiative der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), Privatquartiere zu suchen, gut angelaufen. Bis Dienstag gab es 510 Angebote für 1500 bis 2000 Menschen. Bundesquartiere für 3500 Menschen stehen zusätzlich zur Verfügung. Quartiere können unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at gemeldet werden.

Ähnlich hoch ist die Bereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher, sich an Hilfsgütertransporten zu beteiligen. Hier appelliert Karner, sich ebenfalls an die anerkannten Hilfsorganisationen und -initiativen wie "Nachbar in Not", Rotes Kreuz", Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk oder ähnliche zu halten. Karner wendet sich direkt an Spendenwillige: "Am besten wäre es, wenn Sie Geld spenden. Damit helfen sie am schnellsten." Denn: Hilfsgüterlieferungen werden zwischen den EU-Staaten koordiniert.

Temporärer Schutz

Am Donnerstag treffen die EU-Innenminister erneut in Brüssel zusammen. Die "Richtlinie für temporären Schutz" soll in Kraft gesetzt werden. Diese regelt, nach Auslaufen der 90-Tages-Visa, die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Ukrainerinnen und Ukrainer. Diese gilt dann für mindestens ein Jahr, ist aber um jeweils sechs Monate verlängerbar. Karner sagt, er gehe davon aus, dass die EU-Staaten diesen Beschluss sehr rasch treffen würden: "Hier gibt es nach dem außerordentlichen Ministerrat am vergangenen Sonntag große Übereinstimmung in der EU."

Freilich gilt dies zunächst nur für Menschen mit ukrainischem Pass. Probleme bei der Einreise nach Österreich hingegen haben derzeit Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten, die in der Ukraine gelebt haben. Sie müssten für Österreich ein gültiges Visum besitzen. Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei sehen das anders und lassen diese Personen ins Land. (Irene Brickner, Petra Stuiber 1. 3. 2022)