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Die FFP2-Maske fällt in vielen Bereichen. Sie wegzuwerfen wäre aber verfrüht – erstens braucht man sie im Lebensmittelhandel noch, zweitens können sich die Umstände wieder ändern.

Foto: Johannes Simon / SZ-Photo / Picturedesk

Die Corona-Infektionszahlen bleiben weiter hoch: In den 24 Stunden auf Donnerstag wurden den Ministerien mehr als 31.500 neue Fälle gemeldet. Am Tag davor waren es sogar fast 40.000 und damit der zweithöchste Wert, der in Österreich seit Beginn der Pandemie gezählt wurde.

Dennoch betont man in der Politik, dass Omikron die Dynamik der Pandemie verändert hätte und die Spitäler nicht mehr Gefahr laufen würden überzulaufen. So waren am Donnerstag auf den Normalstationen 2.599 Menschen mit einer Covid-19-Infektion, auf den Covid-19-Intensivstationen lagen 189 Patientinnen und Patienten. Während der Delta-Welle im Herbst waren es dreimal so viele. Doch täglich sterben dutzende Menschen an oder mit einer Corona-Infektion: 36 waren das in den 24 Stunden auf Donnerstag.

Eine neue Auswertung der Statistik Austria zeigt: Rund neun Prozent der Sterbefälle 2021 waren auf das Coronavirus zurückzuführen. Über die beiden Pandemiejahre hinweg habe sich ein klarer Zusammenhang zwischen hohen Infektionszahlen und einem Anstieg der Covid-19-Sterbefälle gezeigt. Nicht enthalten sind da jene Menschen, die Covid-19 als Nebendiagnose hatten: Weitere 1.192 Personen hätten eine Corona-Infektion gehabt, die den "Todesprozess beschleunigt" habe.

Die Regeln ab Samstag

Nichtsdestotrotz macht Österreich am Samstag auf. Zwar fehlte am Donnerstagnachmittag noch die Verordnung, die die massiven Öffnungsschritte regelt, dem STANDARD liegt aber ein Entwurf vor.

· 3G hinfällig Weder für Veranstaltungen noch für die Gastronomie oder zum Einkaufen wird man einen Test oder eine Impfung brauchen. Einzig in Pflegeheimen und Krankenanstalten müssen sich Besucherinnen und Besucher auch nach dem Samstag noch an die 3G-Regeln halten.

· Nachtgastronomie Clubs dürfen wieder aufsperren, rein theoretisch schon in der Nacht auf Samstag um Mitternacht. Auch die Sperrstunde in der Gastronomie fällt. Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen ist ein Präventionskonzept zu erstellen, das wird von den Bezirksverwaltungsbehörden kontrolliert.

· Masken Selbst die Masken – die die Gecko-Kommission erst kürzlich noch als gelinde, aber wirksame Maßnahme einstufte – werden in vielen Bereichen nicht mehr Pflicht sein. Vorgeschrieben sind Masken nur noch in "Betriebsstätten, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen", heißt es im Entwurf der rechtlichen Begründungen. Dazu zählt etwa der Lebensmittelhandel, Banken, Trafiken, Tankstellen und Öffis. Das gilt auch für das Personal, sofern es keine anderen Maßnahmen gibt, die das Übertragungsrisiko minimieren.

· Wien Die Hauptstadt wird, wie schon oft, einen strengeren Weg gehen. In der Gastronomie wird weiter eine 2G-Regel gelten, ebenso in der Nachtgastronomie – zuvor war auch in Diskussion, ob dort eine 2G-plus-Regel gelten sollte, man entschied sich dagegen.

Was der März noch bringt

In der rechtlichen Begründung zur Verordnung heißt es, die Öffnungen seien möglich, weil schon die Lockerungen zuvor keine Verschlechterung gebracht hätten – besonders mit Blick auf die Gesundheitsinfrastruktur. Im Corona-Prognosekonsortium ging man am Mittwoch davon aus, dass die aktuelle Welle – die ja in Österreich mittlerweile von der Subvariante BA.2 getrieben wird – in zwei Wochen ihren Höhepunkt haben werde. Nur: Die Öffnungsschritte könnten dies verzögern, heißt es.

· Impfpflicht Eine Maßnahme aber läuft erst so richtig an: die Impfpflicht. Zwar gilt die offiziell schon, gestraft wird zurzeit noch nicht. Laut Gesetz wird es da am 16. März allerdings die ersten Stichprobenkontrollen der Polizei und damit wohl auch Strafen geben. Vorher noch soll aber spätestens am 8. März eine Kommission einen Bericht zur Impfpflicht veröffentlichen. Denn: Im Gesetz zur Impfpflicht ist festgeschrieben, dass Juristen, Juristinnen, Mediziner und Medizinerinnen regelmäßig überprüfen müssen, ob sich denn seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Februar etwas an den epidemiologischen Umständen geändert hat.

· Tests und Quarantäne Noch eine Änderung steht wohl Ende März an: Da wird das Testsystem in der momentanen Form Geschichte sein. Wie genau es dann aussehen wird, ist noch unklar. Damit einher gehen wohl auch Änderungen in den Quarantäneregeln. Wobei es aus dem Gesundheitsministerium dem STANDARD gegenüber heißt: Solange Corona im Epidemiegesetz als anzeigepflichtige Krankheit gelistet sei, sei damit auch eine Absonderung verbunden. Dass sich daran schon diesen Monat etwas ändern könnte – oder eine Änderung eingeleitet wird –, sei nicht geplant. (Gabriele Scherndl, 3.3.2022)