Der Bildschirm wird für Netflix-Kunden in Russland bald dunkel.

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Nach der russischen Invasion in die Ukraine stellt Netflix den Betrieb in Russland ein. Bereits vor einigen Tagen hatte der Videostreaming-Riese angekündigt, er werde entgegen staatlichen Vorschriften keine russischen TV-Sender über die Plattform verfügbar machen. Jetzt zieht der US-Konzern den Stecker: Angesichts der Situation werde der Dienst ausgesetzt, sagte eine Netflix-Sprecherin am Sonntag.

Blockade

Ab Montag wird man sich in Russland nicht mehr neu bei Netflix anmelden können, bisherige Kunden werden den Dienst noch schauen können, bis die nächste monatliche Zahlung fällig wird. Laut einem Bericht von Bloomberg hat Netflix rund eine Million Abonnenten in Russland.

In Reaktion auf den russischen Aggressionskrieg haben auch Hollywood-Studios wie Disney, Warner Bros. und Universal bereits angekündigt, Filme nicht mehr nach Russland zu bringen. Ähnliche Schritte hatte Netflix bereits vor einigen Tagen gesetzt, etwa sämtliche der eigenen Produktionen, aber auch laufende Übernahmen pausiert.

Nicht ganz freiwillig

Mit dem Abdrehen des eigenen Dienstes kommt Netflix wohl der staatlichen Zensur zuvor. Immerhin hätte man sonst einem unlängst beschlossenen Gesetz folgen müssen, das sämtliche Plattformen, die Inhalte an mehr als 100.000 Personen verbreiten, zur Ausstrahlung von rund 20 russischen Sendern verpflichtet – allesamt Kanäle, die im Sinne des russischen Staates Propaganda verbreiten; zudem wäre ein Kanal der ebenfalls Putin-treuen russisch-orthodoxen Kirche enthalten. Bei einer Nichtaufnahme hätte Netflix eine Blockade durch die russische Medienaufsicht Roskomnadsor gedroht.

Dieses Gesetz ist übrigens kein Schnellschuss angesichts des Ukraine-Kriegs: Es war in Russland bereits länger in Diskussion. Netflix wurde demnach bereits im Dezember darüber informiert, dass erwartet werde, dass die Streamingplattform die betreffenden Sender übernimmt. Der Ukraine-Krieg nimmt Netflix nun also indirekt auch die Entscheidung ab, wie man in dieser Lage verfahren will. (apo, APA, 7.3.2022)