Seit Inkrafttreten des Verbots müssen Skaterinnen auf die wenigen Skater-Plätze von Graz ausweichen.

Foto: Sarah Kirchmayer

Jetzt, in der langsam wärmer werdenden Jahreszeit, wird auch Graz wieder belebter. Flanierer flanieren, Sportlerinnen packen ihre Sachen, um endlich wieder im Freien trainieren zu können. Wie die Skater der Stadt. Auf dem Kaiser-Josef-Platz, einem Skater-Hotspot, hört man nun erneut Bretter rollen. Und das, obwohl es eigentlich verboten ist.

Vergangenes Jahr ist in Graz auf Druck der FPÖ und nach Beschwerden einiger Anrainer des Platzes ein Verbot in Kraft getreten, das Skaten und "Tricksen" auf allen öffentlichen Plätzen untersagt. Nicht rigoros, aber dennoch wurden junge Skater, die sich nicht daran hielten, mit Geldstrafen sanktioniert. Etliche zahlten, einer bat den Verein Grazer Rollbrett Ästheten Bund (Gräb) um Hilfe. Dieser engagierte eine renommierte Kanzlei, um den Fall juristisch durchzufechten. Es liegt nun eine entsprechende Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht vor. Vereinsobfrau Lisa Veith-Gruber zeigt sich im Gespräch mit dem STANDARD optimistisch: "Es sieht gut aus für uns." Das Skateverbot dürfte nicht halten.

Es begann mit Covid

Der Konflikt begann mit Covid: Seit dem Beginn der Corona-Krise seien öffentliche Plätze vermehrt zum Skaten genutzt worden, sagt Veith-Gruber. Vor allem die FPÖ machte dagegen mobil. Sie gründete die Website skaterlaerm.at, eine Initiative gegen den Skatersport auf den Grazer Plätzen. Nach Anrainerklagen wegen Lärmbelästigung wurde von der damaligen ÖVP-FPÖ-Stadtregierung ausgerechnet im Sportjahr 2021 die neue Regelung verkündet: Tricksen und Skaten auf öffentlichen Plätzen sei künftig nicht mehr erlaubt. Dieses Verbot werde von der Polizei kontrolliert, bei Verstoß stünden Geldstrafen an.

Laut Veith-Gruber sei das für die Skaterinnen der Stadt seither dramatisch, da es in Graz nicht genügend Platz zum Ausüben des Sports gebe. Die jetzt angepeilte Aufhebung des Verbots ist jedenfalls für ganz Österreich relevant, denn es bezieht sich auf die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung.

Verbot auf tönernen Füßen

Das Ganze stehe ohnehin auf tönernen Füßen, meint Veith-Gruber. Dem Skaterverbot liege unter anderem nämlich ein Paragraf zugrunde, der von der Gefährdung von Passantinnen ausgehe. Diese Annahme ist laut Gräb falsch. Die Behörde würde behaupten, dass eine Gefahr selbst dann gegeben sei, wenn niemand in der Nähe wäre, und würde sich damit selbst widersprechen. Nur bei unmittelbarer und konkreter Gefahr könne das Skaten untersagt werden, aber nicht pauschal.

Außerdem würde das Verbot gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit regelt. Skaten trage nämlich gerade an öffentlichen Plätzen zur Persönlichkeitsentwicklung bei, da mit anderen interagiert werde, sind die Mitglieder des Skatevereins überzeugt.

Sollte es juristisch doch nicht klappen, gibt es noch einen Plan B. Ende März ist ein Treffen des Vereins Gräb mit der Stadtregierung in Sachen Skaten geplant. Man hofft, dass die neue rot-grün-rote Koalition das Verbot wieder kippen wird. (Sarah Maria Kirchmayer, Walter Müller, 15.3.2022)