Laut Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) sollen nicht zuletzt ukrainische Familien, die nach Graz flüchten, von den Neuerungen profitieren.

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Graz – Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) hat am Donnerstag "Verbesserungen und Neuerungen" beim städtischen Wohnen und der Wohnungssuche vorgestellt. Konkret soll der Zugang zu Gemeindewohnungen – nach verschärften Vergabekriterien der früheren schwarz-blauen Stadtregierung – wieder leichter werden. Die Richtwertmieten werden nicht erhöht. Es bleibt bei 4,81 Euro pro Quadratmeter. Die Änderungen sollen nach Beschluss im Gemeinderat möglichst mit Anfang April in Kraft treten.

Wenn man eine städtische Wohnung beantragt, werden künftig auch die Anforderungen an den Wohnungswerber reduziert. Es soll nur noch ein Jahr statt fünf Jahre gemeldeter Hauptwohnsitz in Graz nachgewiesen werden müssen. Bisher waren etwa auch nur Österreicher oder EU-Bürger beziehungsweise unter gewissen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige berechtigt. Mit der neuen Regelung könnten es dann auch Konventionspass-Inhaberinnen und -Inhaber, also Personen mit aufrechtem Asylstatus, sein. "Das ist ganz wichtig, etwa bei den ukrainischen Familien, die nach Österreich kommen dürften", sagte Kahr in der Pressekonferenz am Donnerstag.

Wieder-Bewerbung früher möglich

Eine weitere Neuerung betrifft die Wieder-Bewerbungsfrist, wenn man etwa wegen Mietrückstand eine Gemeindewohnung verloren hat. Bisher musste man eine Dauer von zwei Jahren abwarten, nun kann man gleich wieder ansuchen, wenn der Rückstand beglichen sei.

Beim Kautionsfonds für Mieten im privaten Bereich – seit 2010 eingerichtet – werde mit bis zu 1.000 Euro geholfen, der Betrag wird direkt an den Vermieter oder die Vermieterin überwiesen. Bei einem Auszug aus der Wohnung gehe der Betrag wieder an die Stadt zurück. Dies werde auch auf Konventionspassinhaber oder –inhaberinnen und subsidiär Schutzberechtigte ausgeweitet. Kahr sagte, erstaunlicherweise funktioniere die Kautionsrückgabe sehr gut. "Es kommt fast alles zurück", so die Politikerin. Der Kautionsfonds wird vom Amt für Wohnungsangelegenheiten abgewickelt.

Gesichertes Wohnen unterstützt Jobsuche

Der Geschäftsführer von Graz Wohnen, Gerhard Uhlmann, sprach von 11.182 Wohnungen, die angeboten werden könnten, bei knapp 7.000 davon habe man das Zuweisungsrecht aus dem sogenannten Übertragungswohnbau. In den vergangenen zwei Jahren habe es über 2.000 Wohnungszuweisungen gegeben.

Laut Eveline Würger, Referentin für Wohnungsangelegenheiten, konnten Konventionsflüchtlinge bisher nicht in Gemeindewohnungen untergebracht werden, da sei man auf private Anbieter angewiesen gewesen. Die Erfahrung zeige: Wenn das Wohnen gesichert sei, kämen Menschen auch bei der Jobsuche oder überhaupt beruflich schneller voran.

Kahr will Bauinvestoren einbremsen

Kahr zufolge muss das Angebot an leistbarem Wohnraum forciert werden. "Wir errichten in diesem Bereich ja auch neu. Das zeitliche Ziel ist drei Jahre vom Grunderwerb bis zur Schlüsselübergabe." Heuer würden rund 90 stadteigene Wohnungen fertig, dazu kämen in den nächsten Jahren auch rund 370 Übertragungswohnbauten aus dem Genossenschaftsbereich. Gebaut werden müsse, aber das Investorenbauen müsse eingebremst werden, sagte Kahr. Im Sinne einer Durchmischung in Mehrparteienhäusern seien auch Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen willkommen. Die Verdienstgrenze sei 40.000 Euro Jahres-Netto inklusive des 13. und 14. Monatsgehalts. In dieser Verdiensthöhe habe sie allerdings in all den Jahren als Wohnzuständige in der Stadt keinen Bewerber und keine Bewerberin bemerkt. (APA, 10.3.2022)