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Von einem massiven Anstieg an Beschwerden bei der Datenschutzbehörde (DSB) anlässlich der Impfaufforderungen berichtete am Dienstag DSB-Leiterin Andrea Jelinek im Justizausschuss. Jelinek zufolge sei es 2021 durch neue Planstellen gelungen, den früheren Rückstau an Beschwerden abzuarbeiten. Ab November 2021 habe sich die Behörde allerdings mit einer Beschwerdeflut zu den Corona-Impfaufforderungen konfrontiert gesehen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Starker Anstieg

Mit insgesamt 4.500 Beschwerden, die eingegangen seien, stelle die Zahl mehr als die doppelte Menge eines normalen Jahreseingangs dar, berichtete die DSB-Leiterin im Zuge der Debatte über den Bericht der Behörde für das Jahr 2020. Als Reaktion darauf habe man eine Taskforce eingesetzt, um andere Bereiche und Aufgaben nicht einschränken zu müssen. Personell gebe es durch diesen massiven Beschwerde-Anstieg auch künftig Bedarf an weiteren Planstellen.

Im Jahr 2020 war im Hinblick auf die Pandemie und Datenschutz dem Bericht zufolge beispielsweise zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Informationspflichten über eine Erkrankung gegenüber dem Dienstgeber bestehen, ob ein Dienstgeber andere Dienstnehmer über einen Infektionsfall informieren darf oder was bei Homeoffice zu beachten ist. Die DSGVO bilde den Rahmen, innerhalb dessen sich Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bewegen dürfen.

In einigen Bundesländern seien Gastronomen zum Contact-Tracing verpflichtet oder ermächtigt worden, bestimmte Daten ihrer Gäste zu erheben und sie auf Anfrage den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, um im Fall einer Infektion mögliche Kontaktpersonen rasch nachverfolgen zu können, so der Bericht. Eine betroffene Person brachte diesbezüglich Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben, weil die entsprechende Verordnung zum gegebenen Zeitpunkt nach Ansicht der Datenschutzbehörde keine Deckung im Epidemiegesetz fand. In der Zwischenzeit sei das Epidemiegesetz entsprechend novelliert worden.

Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt dem Bericht zufolge durch Artikel 9 kein Hindernis bei der Bekämpfung einer Pandemie dar. Dort wird die Verarbeitung von Gesundheitsdaten geregelt, und im Absatz 2 werden weitreichende und großzügige Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Datenverarbeitung geboten.

Seit Wirksamwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 war die Zahl der Individualbeschwerden im Jahr 2020 mit 1.603 Individualbeschwerden dem Bericht zufolge trotz eines leichten Rückgangs weiterhin hoch. Die Beschwerdeverfahren konzentrierten sich vorrangig auf das Recht auf Auskunft, Geheimhaltung, Berichtigung bzw. Löschung und Widerspruch. (APA, 15.3.2022)