Das ist keine Unmutsäußerung, sondern eine Straftat.

Foto: Steffen Arora

Innsbruck – Fast jeder Mountainbiker kennt die Situation. Man genießt die abendliche Tour auf der Hausrunde und freut sich nach einem langen Tag auf ein wenig Erholung und Naturerlebnis im Wald. Doch sobald es auf den Trail geht, beginnt der Ärger. Alle paar Meter liegen Geäst oder Baumstämme, die eine Abfahrt unmöglich oder sie zumindest zum gefährlichen Spießrutenlauf machen. Ein sogenannter Steckerlleger oder eine Steckerllegerin – diese Spezies mieselsüchtiger Zeitgenossen ist nicht geschlechtsspezifisch – hat sich ausgetobt.

Steckerlleger sind die Blockwarte des Waldes, "besorgte Bürger" mit Wanderstöcken. Sie meinen, ein gewisses Vorrecht auf Nutzung von Wegen zu besitzen, und leiten daraus für sich ab, allen anderen diesen Genuss zu verunmöglichen. Vor allem Mountainbiker hassen sie inbrünstig. Sie wissen, dass Radfahren im Wald verboten ist, auf Wanderwegen sowieso. Daher fühlen sie sich im Recht, wenn sie alle paar Meter teils gefährliche Hindernisse auf die Wege zerren.

Steckerlleger sind Straftäter

Doch das ist ein Irrtum, wie Jurist Johannes Pepelnik erklärt: "Das fällt unter absichtlich schwere Körperverletzung. Das ist strafbar und kann angezeigt werden." Ja, liebe Mountainbikerinnen und Mountainbiker, auch wenn ihr einen Weg befahrt, auf dem Radfahren nicht erlaubt ist, ist Steckerllegerei dennoch strafbar. Denn diese Menschen nehmen wissentlich in Kauf, dass sich Mountainbiker verletzen, indem sie über die oft hinterhältig drapierten Fallen stürzen. In dem Sinne sollte man Steckerleger anzeigen, wann immer man sie auf frischer Tat ertappt.

In Nordamerika und Großbritannien ist das Problem ebenfalls bekannt und dort wurden bereits Wildkameras eingesetzt, um Steckerleger zu über- und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Ein interessanter Ansatz. Denn es ist kein Kavaliersdelikt, andere Menschen absichtlich zu verletzen. Was diese Menschen in ihrem egoistischen Tun zudem nicht bedenken, ist, dass sie damit nicht nur Mountainbiken unmöglich machen, sondern auch anderen Wanderern den Weg verbauen. Sie nehmen ebenso billigend in Kauf, dass sich Spaziergänger an ihren Fallen verletzen.

Gesetzgeber und Industrie sind gefordert

Vor dem Hintergrund eines aus der Zeit gefallenen Forstgesetzes, das bis heute nicht auf die veränderten Realitäten hinsichtlich Freizeitverhaltens und Waldnutzung angepasst wurde, denken die Steckerleger, sie wären moralisch im Recht. Doch nur weil Radfahren im Wald nicht erlaubt ist, gibt das niemandem das Recht zur Selbstjustiz. Gefragt wären längst auch Tourismuswirtschaft, Fahrradhandel und -hersteller. Denn diese Branchen verdienen Millionen – im Vorjahr wurde im Fahrradhandel sogar erstmals die Milliardengrenze in Österreich geknackt – mit den Mountainbikern, tun aber nichts, um den Sport endlich aus der Illegalität zu führen. (Steffen Arora, 16.4.2022)