Raphaela Scharf und Anwalt Michael Rami sind mit den Vergleichsplänen zufrieden. Das Verfahren sei eine "absolute Belastung", sagte Scharf.

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Einen Kampf "bis zum bitteren Ende" kündigte Raphaela Scharf an, als ihre Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Medienmacher Wolfgang Fellner im vergangenen Jahr öffentlich wurden. Dieses Ende wurde am Montag vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) eingeläutet: Beide Parteien konnten Eckpunkte für einen Vergleich in Scharfs Klage gegen ihre fristlose Entlassung abstecken. Mit der Einigung sollen die Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und dem ASG beendet werden, andere, großteils medienrechtliche Verfahren, laufen weiter.

Die derzeitigen Vergleichspläne sehen für Scharf 65.000 Euro Schadenersatz vor. Auch die Seite Fellners stimmte den Grundbedingungen zu. Fellners Anwältin Kristina Venturini sagte nach der Verhandlung: "Wir werden uns jetzt im Interesse aller Beteiligten vergleichen." Theoretisch bleibt bis Ende Juni Zeit, da will die vorsitzende Richterin Andrea Mayrhofer das Verfahren schließen.

Verfahren für Scharf "absolute Belastung"

Für Scharfs Anwalt, Michael Rami, ist das Vergleichsangebot "akzeptabel". Fellner sei in der Causa bereits zweimal strafrechtlich verurteilt worden – einmal bereits rechtskräftig. Auch die Unterlassungsklage Fellners gegen Scharf sei rechtskräftig abgewiesen worden. Die knapp drei Jahre, die seit der Entlassung vergangen sind, bezeichnete Scharf am Montag als "absolute Belastung". Sie sei "nicht streitsüchtig", es sei ihr nur um ihr Recht gegangen.

Fellner hatte Scharf auf Unterlassung der Behauptung, er habe sie bei einem Fotoshooting im Mai 2019 begrapscht, geklagt. Diese Klage verlor Fellner, das Gericht erachtete beide Seiten für gleich glaubwürdig. Fellner brachte seine Unterlassungsklage ein, nachdem Scharf gegen ihre Entlassung gerichtlich vorgegangen war.

Berufung "wie das Amen im Gebet"

Richterin Mayrhofer machte am Montag den Parteien klar, dass eine Berufung das Verfahren für mindestens ein weiteres Jahr verzögern würde, gefolgt von weiteren Streitigkeiten betreffend mögliche Entschädigungsbeträge. Ein Vergleich sei sinnvoll, weil die Berufung "kommt wie das Amen im Gebet", versicherte sie.

Neben Scharf werfen auch Fellners Ex-Mitarbeiterinnen Katia Wagner und Angela Alexa ihrem früheren Chef sexuelle Belästigung vor. Fellner bezeichnete bislang jegliche Vorwürfe als "frei erfunden". Daraufhin klagten Wagner und Scharf Fellners öffentliche Dementi. Vergangene Woche wurde Fellner deshalb ein zweites Mal wegen übler Nachrede verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Laurin Lorenz, 25.4.2022)