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Alphabet hat derzeit mehrere Verfahren bei den Gerichten der Europäischen Union in Luxemburg anhängig.

Foto: AP/Ng Han Guan

Selbst für einen Megakonzern wie Alphabet geht es vor den EU-Gerichten in Luxemburg mittlerweile um viel Geld: Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren Strafen in der Höhe von rund acht Milliarden Euro gegen das Unternehmen verhängt. Zum Vergleich: Letztes Jahr erwirtschaftete Alphabet einen Gewinn von 78 Milliarden US-Dollar.

Am Montag geht es vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg nun um die jüngste Milliardenstrafe aus dem Jahr 2019. Die Europäische Kommission hatte eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro verhängt, weil der Google-Konzern seine Marktmacht bei Onlinewerbung missbraucht haben soll. Damit habe er den freien Wettbewerb verzerrt. Einige Annahmen der EU-Kommission seien jedoch falsch, teilte das Unternehmen zu Beginn der dreitägigen Verhandlung mit. (EuG T-334/19).

Mehrere Verfahren anhängig

Für Alphabet ist es nicht das erste große Verfahren gegen eine EU-Strafe: Die Kommission verhängte bereits 2017 eine Buße von 2,42 Milliarden Euro, weil das Unternehmen seine beherrschende Stellung unter den Suchmaschinen ausgenutzt haben soll. Ein Jahr später folgte eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro. Alle drei Verfahren sind nach wie vor anhängig.

Im aktuellen Prozess vor dem Europäischen Gericht geht es nun um den Dienst "Adsense for Search". Websites, die eine Suchfunktionen anbieten, können die Flächen neben den Suchergebnissen von Google vermarkten lassen. Führt ein Nutzer eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen.

Kontrolle der Konkurrenz

Die EU-Kommission sah beim konkreten Geschäftskonzept aber ein Problem: Google hatte seit 2006 mit hunderten Websites in den Verträgen sogenannte Ausschließlichkeitsklauseln vereinbart. Darin war geregelt, dass die Websites neben den Suchergebnissen keine Werbeanzeigen von Google-Konkurrenten platzieren dürfen.

Später ersetzte Google diese Vertragsbestimmungen mit Klauseln über "Prämium-Platzierungen". Anzeigen von Konkurrenten durfte damit zwar aufscheinen, die rentabelsten Flächen auf der Website blieben aber Google vorbehalten. Damit konnte der Konzern indirekt kontrollieren, wie häufig die Anzeigen der Konkurrenz angeklickt werden.

Missbrauch der Marktmacht?

Aus Sicht der EU-Kommission hat Google damit seine beherrschende Stellung unter den Suchmaschinen missbraucht. An sich ist eine marktbeherrschende Stellung nicht verboten. Unternehmen mit einer großen Marktmacht tragen laut Kommission allerdings eine "besondere Verantwortung".

Google stellte die Vorgangsweise zwar ab, hat jedoch gegen alle drei Strafen berufen. Vergangenen Herbst verbuchte die Kommission einen Zwischenerfolg: Das Gericht der Europäischen Union erachtete die erste Milliardenstrafe aus dem Jahr 2017 für zulässig. Jetzt liegt das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der höchsten Instanz.

Neue Regeln

Bis zu endgültigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs dürfte es noch dauern. Bekommt die Kommission endgültig recht, fließt das Bußgeld in den EU-Haushalt. Die Beiträge der Mitgliedsstaaten werden dann entsprechend gekürzt.

Die neuen Regeln für Tech-Konzerne, die die EU Ende März beschlossen hat, spielen für die laufenden Verfahren noch keine Rolle. Mit dem Digital Markets Act (DMA) soll die Bildung von Monopolen künftig besser verhindert werden. Social-Media-Plattformen wie Facebook werden zudem zu mehr Transparenz verpflichtet. (Jakob Pflügl, 2.5.2022)