"Mehr privat, weniger Staat" gilt vielfach rund um Kärntens große Seen. Nur rund ein Zehntel des Wörthersees ist beispielsweise öffentlich zugänglich.

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Klagenfurt – In Kärnten startet die Begutachtungsphase für Gesetze, mit denen Forderungen aus dem Kärntner Seenvolksbegehren umgesetzt werden. Wie die Verantwortlichen am Montag bei einer Pressekonferenz sagten, wird damit die öffentliche Zugänglichkeit von Seegrundstücken im öffentlichen Eigentum fixiert, außerdem sollen die Einnahmen aus der Motorbootabgabe künftig für die Ankäufe von weiteren Seegrundstücken verwendet werden.

Wie Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) betonte, wird sogar die Kärntner Landesverfassung ergänzt: "Der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Naturschönheiten ist zu sichern", lautet der entsprechende Satz, der unter Paragraph 7a beigefügt wird. Konkret soll die Zugänglichkeit von Seen für die Öffentlichkeit überall dort, wo es eine entsprechende Möglichkeit gibt, gesichert werden, Ufergrundstücke im öffentlichen Eigentum seien so zu bewirtschaften, dass der Zugang öffentlich bleibt. In diesem Zusammenhang verwies Kaiser auch auf die mittlerweile 24 Grundstücke an 13 Kärntner Seen, die als freie Seezugänge zur Verfügung stehen.

Motorbootabgabe wird zweckgewidmet

Neu ist auch eine Änderung im Motorbootabgabengesetz, hier ist eine Zweckwidmung vorgesehen. Die Einnahmen aus der Motorbootabgabe – im vergangenen Jahr waren das 2,3 Millionen Euro – sollen für den Ankauf beziehungsweise für die Attraktivierung von Seegrundstücken der öffentlichen Hand verwendet werden. Und nicht zuletzt sollen alle Seen und Seegrundstücke mit Landesbeteiligung beziehungsweise im Besitz der öffentlichen Hand im Geoinformationssystem Kagis abgebildet werden.

Das Kärntner Seenvolksbegehren war vor einem Jahr vom Kärntner Landtag einstimmig beschlossen worden. Insgesamt 11.717 Personen hatten es unterstützt. Die daraus folgenden Gesetzesentwürfe werden nun in die vierwöchige Begutachtung geschickt, bevor sie Landesregierung und Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (APA, 16.5.2022)